Die KBA-Nummer ist die Nummer des Gutachtens und wenn dort nichts vorhanden ist, dann wurde auch keine ABE oder ein Teilegutachten erteilt.
Zulässig nur über eine Sonder- bzw. Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen bei einer Hauptprüfstelle des TÜV (alte Bundesländer) oder Dekra (neue Bundesländer), jedoch auch dann nur über ein Tragfähigkeitsgutachten der Felge möglich.
Somit zuerst über den Hersteller ein Tragfähigkeits- oder auch Festigkeitsgutachten anfordern und dann damit zu der richtigen Prüfstelle. Räder und Felgen sind nicht sonderlich groß und dürften bei der Abnahme keine großen Probleme mit der Freigängigkeit bringen (sofern die ET stimmt), daher müssten die Kosten der Sonderabnahme bei nur etwa 70-100 Euro liegen.
Aber ohne Gutachten zur Tragfähigkeit braucht man da nicht hinfahren.