Weswegen will der Verkäufer Dich denn anzeigen wollen???
Reine Einschüchterungsmasche.
... und bei arglistiger Täuschung hast Du weit mehr als 2 Wochen Zeit, die Rückabwicklung des Kaufvertrages zu verlangen.
Und wenn sich herausstellt, dass er den KFZ-Handel gewerbsmäßig betreibt, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben kriegt "der Gute" Ärger mit so einigen staatlichen Einrichtungen; u.A. dem Finanzamt wegen Steuerhinterziehung.
Wer steht denn als letzter Fahrzeughalter in den Zulassungspapieren? Wenn nicht der Verkäufer selbst, hat er schon mal relativ schlechte Karten, einen Privatverkauf nachzuweisen; es sei denn, er legt eine Verkaufsvollmacht vom letzten eingetragenen Halter vor.