Ausfahrt knapp zugeparkt
Das sehe ich genauso....
Guten Abend an alle!
Und zwar habe ich seit langem ein Problem mit unseren Nachbarn. Ständig parken die so eng an unserer Ausfahrt, dass wir häufig gar nicht, bzw. nur mit sehr viel Rangierarbeit in unsere Ein-/Ausfahrt rein bzw. rauskommen. Zudem stehen die auch sehr oft noch gegenüber unserer Ausfahrt zur Hälfte auf dem Gehweg. Die Straße ist eine 30er Zone in einem Wohngebiet und hat eine Breite von ca. 5,70m (inkl. einem ca. 1,8m breitem einseitigem Parkstreifen auf unserer Seite der Ein-/Ausfahrt). Höfliches zureden hat bislang nichts gebracht. Die Ein-/Ausfahrt hat eine Breite von gerade mal 1,85 Metern. Bei meinem Golf, der schon eine Breite von knapp 1,75m (inkl. Spiegel) ist das ganze ja schon ziemlich eng.. wenn ich da dann auch noch keinen Spielraum zum rangieren habe, dann wird das ganze teilweise unmöglich in die Einfahrt rein bzw. rauszukommen.
Gibt es rechtlich irgendwelche Maßnahmen, die ich ergreifen könnte? Anzeige wegen "Falschparkens" (zumindest die Leute, die auf dem Gehweg parken?). Soweit ich bisher recherchiert habe, muss die Ausfahrt in einem Winkel von 45Grad zur Straße hin frei gehalten werden, jedoch ist das bei uns wie gesagt nur sehr selten der Fall.
Mit unserem Nachbarn zu reden hilft, wie bereits gesagt, absolut nicht. Stattdessen dürfen wir uns anhören, dass wir zu dämlich zum einparken wären o. Ä. Selbst der ADAC, der vor kurzem bei einem Problem in unsere Einfahrt reinfahren musste, hatte dies nicht geschafft, da wir wieder einmal eingeparkt wurden.
Ich hoffe, ihr könnt uns da weiterhelfen!
Anbei zudem noch eine sehr grobe Skizze.
- Karl M.
Noch eine kurze Information zur Skizze:
Die blauen Rechtecke sind die parkenden Autos, das grüne Auto soll unser Auto darstellen.
wie wäre es, wenn du dich mal an dein zuständiges ordnungsamt wendest ?
Trag' Deinn Anliegen dem Ordnungsamt vor; vielleicht kannst Du ja das Markieren von Sperrflächen auf dem Parkstreifen im Bereich Eurer Einfahrt (incl. Rangierraum links&rechts) erreichen.
Wenn dann dort geparkt wird: Foto machen und Anzeige erstatten, wenn Gutes Zureden weiterhin nicht hilft.
Momentan wird da wenig zu machen sein, wenn die eigentliche Einfahrt selbst nicht zugeparkt und das Parken auf dem Parkstreifen erlaubt ist.
Parken auf Sperrflächen kann bei Behinderung sehr schnell mal zum Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeugs führen ... spätestens danach wird der Falschparker sorgenvoll in sein sich rapide leerendes Portemonnaie blicken.
Ich hab da was gelernt von verbotener Eigenmacht, die ein Delikt darstellt. In diesem Fall "Besitzstörung". Das wird nicht billig, wenn das durchkommt.