Neee, ich würd's eher andersrum machen:
Da Du ja offenbar Eigentümer des Fahrzeugs bist, lässt Du Dir die Zulassungsbescheinigung-Teil 1 (früher: Fahrzeugschein) vom Verkäufer zusenden ... und meldest den Wagen dann auf Dich um.
Falls Du im selben Zulassungsbezirk wie der Verkäufer wohnst, kannst Du eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs - z.B. auf eine Wunschkombination von Dir - beantragen; damit wird das bisher für das Fahrzeug vergebene Kennzeichen frei und der Verkäufer kann es dann am nächsten Tag auf seinen Namen reservieren lassen.
Wird das Fahrzeug in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet, wird die bisherige Kennzeichenkombination eh' frei und für den Vorbesitzer für sein neues Fahrzeug reservierbar.
Spart zudem die Abmeldegebühren; die Umschreibegebühren des von Dir gekauften Fahrzeugs sind - bis auf evtl. anfallende Gebühren wegen Wunschkennzeichens - auch nicht höher als die Anmeldegebühren für ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug.
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Für die Zulassung auf Deinen Namen brauchst Du zwingend BEIDE Teile der Zulassungsbecheinigung.























