@minerva
Das Querschnittsverhältnis Reifenflanke : Laufflächenbreite ist bei beiden Dimensionen 80% .. wenn nicht anders hinter dem Breitenmaß 175 bzw 165 angegeben.
Damit ergibt sich für die genannten Reifendimensionen eine Tachoabweichung von PLUS 3% bei Montage der schmaleren 165er Pneu's und liegt innerhalb der zulässigen max. Tachoabweichung von PLUS 7% -- negativ darf diese Abweichung nicht werden, da sonst der Tacho weniger anzeigen würde als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit.
Allerdings sind auch die unterschiedlichen Traglasten der Reifendimensionen zu beachten.
Nicht umsonst muss daher jede zu montierende Rad-Reifenkombi per Freigabeliste des Herstellers erlaubt sein (einsehbar beim Reifenfachhandel, TÜV/Dekra oder in einer VW-Werkstatt
)