ZR bedeutet NICHT über 270 km/h, da irrt der ADAC-Artikel, sondern über 240 km/h und das können dann auch nur 250 km/h sein.
Bis zu HR-Reifen (210 km/h) sind der Geschwindigkeits- und Lastindex direkt mit den Fahrzeugdaten - Höchstgeschwindigkeit und Radlast/Fahrzeuggewicht - direkt vergleichbar.
Über HR sind diese Angaben NICHT mehr direkt auf das Fahrzeug anzuwenden, sondern dienen ausschließlich als Ausgangs- oder Basiswerte, um die tatsächlich notwendigen Indexe zu berechnen.
Wenn für eine bestimmte Reifengröße ein W-Index vorgeschrieben, dann ist dies auch zwingend einzuhalten. Reifen haben keine nutzbare "Reserve", daher befindet man sich immer hart an der Grenze der Lebensgefahr - auch schon mit "richtigen" Reifen.
H bedeutet 210 km/h und die dafür notwendige Prüfung sind bei 80% der maximalen Radlast 6 Minuten bei 210 km/h und eine weitere Minute mit 10 km/h schneller ohne Schaden - mehr nicht!
Bei höhere Last muss der Reifen keine 3 Minuten bei "Nenngeschwindigkeit" aushalten, macht der auch meistens nicht, nicht einmal, weil der einem "Markennamen" hat.
"ZR" ist NICHT "W" - ZR sind "über 240 km/h" und W sind 270 km/h, eine deutlich selber zu errechnende Differenz.
Da W zwingend vorgegeben ist, muss es entweder ein Reifen mit W sein; oder ein ZR mit zusätzlicher, fahrzeugspezifischer Freigabe des Reifenherstellers für den Geschwindigkeitsindex W.
Somit den Hersteller der gewünschten ZR-Reifen anschreiben und unter Nennung des Fahrzeugs - der FIN/Fahrgestellnummer und der >Felgenabmessungen eine Freigabe für den Geschwindigkeitsbereich W anfordern.
Bekommt man die Freigabe, dann darf der Reifen gefahren werden. Die Freigabe ist mit zu führen.
Bekommt man keine Freigabe, dann darf der Reifen auch nicht gefahren werden. Nicht nur, weil es der böse Onkel nicht erlaubt hat - es besteht dann sogar Lebensgefahr, wenn man es trotzdem macht.