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anon99173785
January 08, 2010

Hallo,ich möchte gerne wissen,ob man auch z.B.bei einem Austausch von Rückleuchten,es eintragen lassen muss ?
Danke im voraus!

A
anon18010486
January 08, 2010

Nicht wenn die neuen eine Zulassung haben. Da müsste so eine E Nummer draufstehen. Bei Tuningleuchten müssten ABEs dabei sein.

A
anon18010486
January 08, 2010

Nagut, bei Leuchten heist es E-Prüfzeichen, aber bei restlichem Tuningzeugs, z.B. Felgen, Scheinwerferblenden etc gibt es ABEs dazu 8-|

A
anon18010486
January 08, 2010

Die E-Zulassung kann nicht mitgeführt werden, weil sie auf den Leuchten eingestampft ist. Und so weit sind sie garnicht von einander entfernt. Beide bestätigen, dass das Objekt theoretisch erlaubt ist. Ob es nun noch eingetragen werden muss ist eine andre Sache.

A
anon78530862
January 08, 2010

De meissten Rückleuchten tragen E-Prüfzeichen!
Da brauchst garnichts eintragen lassen!

A
anon18010486
January 08, 2010

Siehe ganz unten 😛