Ich habe einen alfa 164 By 95 gekauft
das Auto war als bastlerfahrzeug ausgeschrieben und die Aussage des Verkäufers war die Hinterachse ist defekt und die Auspuffanlage ,ansonsten ist ihm nicht bekannt und er ist bis zuletzt damit gefahren .
Ich bin mit dem Fahrzeug zum Tüv gefahren und bekamm ein vernichtendes Urteil
Nicht nur achse und auspuff sonder feder vorne rechts gebrochen servo-Lenkung defekt verliert öl bremsleitungen defekt hintere Bremse keine Wirkung und so geht die liste weiter
Ich habe den Verkäufer dan dieses mitgeteilt und der stellt sich jetzt Quer weil ich vom Vertrag zurücktreten will und mein geld wiederhaben möcht weil er mir ein schrotthaufen verkauft hat der noch nicht mal ein Bastlerfahrzeug ist
Meine frage jetzt kann ich das weil im Kaufvertrag ist das Auto nicht vermerkt als Bastlerfahrzeug nur in der Anzeige
Hätte ich dieses vorher gewußt das soviel kaputt ist hätte ich es nie gekauft
Achse und auspuff muss ich sagen wußte ich ja und habe mich drauf eingelassen diese Teile habe ich von meinem alten alfa den ich ausschlachte ja aber der rest
Danke wenn mir einer sagen könnte ob ich da im recht bin das ich zurücktreten kann .
Mfg


























