muss das tor zum Gundstück aufgehen oder darf es auch in die andere richtung auf gehen also richtung straße. Würde dann den gehweg versperren wenn ich rein und raus fahre. mach ich ja mit dem auto so oder so
Tor der einfahrt
A
anon76765685
November 18, 2009
A
anon18010486
November 18, 2009
Wieso fasst du deine Fragen nicht alle zusammen?
A
anon76765685
November 18, 2009
das kam mir gerade erst! sorry
C
christian005
November 18, 2009
Ich hab mal gelesen,das neu angelegte Gründstückstore nach innen aufgehen müssen.Ausnahmen sind alte Tore mit Bestandsschutz.Genaueres dürfte auf den Internetseiten des Bauamtes zu erfahren sein.
A
anon18010486
November 18, 2009
Hallo
Alles was den Öffentlichen Bereich betrifft, bedarf immer eine Prüfung der Zuständigen Behörde die Auflagen und Einzelfälle festlegt. Aber mal Ehrlich ein Tor einer Grundstückseinfhart was den Gehweg versperrt ist unwarscheinlich. Es sei denn es ist alt und steht unter Denkmalschutz 😉
Gruss HoAcc























