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Ist es üblich, daß die Nebelschlußleuchte WEISS strahlt, dafür die Rückfahrleuchte ROT?
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Nee, ganz sicher NICHT ... Das ist gesetzlich geregelt, wie stark und vor Allem in welcher Farbe diese Leuchten zu "strahlen" haben.
Ansonsten jibbet Ärger mit der Rennleitung .. und spätestens im nächsten TÜV-Termin kriegste 'ne Einladung, wieder zu kommen .. zur Nachuntersuchung nach Beseitigung (mindestens) zweier erheblicher Mängel.
Beim Verkäufer (Händler?!) auf kostenlose Nachbesserung pochen!
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... uuund: Sehr oft werden Motoren durch "getunte Chips" ins Jenseits befördert .. wenn da auch nur EIN immanenter Parameter dejustiert ist, himmelt's kurz- bis mittelfristig den Motor -- also lieber sich gleich 'ne Karre mit mehr Leistung zulegen.