Dringende Frage :<
hi,
ich fuhr vor ca. ner woche auf ner landstraße nachts ca. um 22:30, war bereits dunkel. es war sehr neblig und vor mir fuhr ein anderer pkw mit ca. 80-90 km/h.
ich entschied mich dummerweise diesen zu überholen, befuhr dabei eine durchgestrichelte fahrbahn und auf diese darauf folgend die abbiegespur des gegenverkehrs. plötzlich kam ein auto auf der gegenfahrbahn entgegen, ich saß dieses erst spät, da es neblig war und außerdem es eine leichte linkskurve war. mir recihte es zwar noch aus rechtzeitig wieder auf meine fahrbahn einzuscheren, allerdings weiß ich nicht ob ich das auto, welches ich überholt habe bisschen geschnitten hab oder ob das entgegenkommende fahrzeug kräftig bremsen musste, ich denke aber nicht, bin mir aber nicht ganz sicher.
ich weiß, das war eine total beschissene aktion von mir, musste auch etwas später erstmal anhalten und durchatmen.
ich weiß, dass das überholen in eienr leichten linkskurve, dazu bei dichtem nebel und dann noch auf einer gestrichelten fahrbahn + abbiegespur des gegenverkehrs total riskant und bescheuert war, ich bereue es zutiefst und sowas passiert mir bestimmt nie wieder.
habe bammel dass mir demnächst ein brief ins haus flattert, da sowas ja durchaus zu straßenverkehrsgefährdung zählt oder? ich weiß halt nicht ob ich jmd konkret gefährdet habe.
außerdem, muss man mich ja zweifelsfrei identifizieren, das auto läuft auf meine mutter, bin noch in der probezeit.
in meinem auto war es ganz dunkel, außer halt der tacho und das armaturenbrett leuchtete. aber bei einem twingo sowieso nicht stark. Gibts da überhaupt ne möglichkeit dass man mich in diesem zustand eindeutig erkennen konnte? das auto das ich überholte hatte licht im auto an, das macht es für ihn doch eig noch schwerer mich zu erkennen oder?
ab wann kann ich mir denn sicher sein dass da 100%ig nichts mehr kommt ca.?
würde mich sehr über antworten freuen, da ich seitdem doch ziemlich aufgewühlt bin (zurecht)
mfg oli
das kannst du mal ausschließen, dass dich da jemand identifizieren kann.
Mein Fazit lautet, dass juristisch gegen dich nichts Greifbares vorgebracht werden kann und dass du diese Aktion unter "Glück gehabt und was dazugelernt" verbuchen kannst
Da kannst du wohl nur abwarten und Tee trinken, außerdem kann sowieso keiner beweisen wer am Steuer saß. Und außerdem glaube ich kaum, dass Jemand sowas anzeigt bei dem Schreck. Muss schon so ein Spießer und alter deutscher Rentner sein, der nix zutun hat.
Hallo!
Dann wird der Brief erstmal an Deine Mutter adressiert sein,entweder sie nimmt es dann auf Ihre Kappe oder sie schreibt denen das Du zu dem Zeitpunkt mit dem Auto unterwegs warst,dann bekommt entweder sie die Anzeige oder Du.
Aber warte erstmal ab ob Post kommt.
Und demnächst besser aufpassen und nachdenken beim Autofahren!Solche Aktionen können nicht nur Blechschäden zur Folge haben,darüber solltest Du dir klar werden!!
MfG
Dein Einsehen zu dieser Aktion hattest du ja schon. Aber solche Aktionen passieren und so manches mal hatte ich auch Glück, obwohl ich beruflich ständig unterwegs bin.
Zu den Fakten:
1. Du hast keinen Schaden angerichtet. Eine Straftat mit Schadensfolge hast du nicht begangen. Also würde die Einstufung deines Fehlverhaltens nicht so einfach sein. Wer kann denn von außen einschätzen, wie sehr du den Verkehr gefährdet hast? Da gänge nur §1 StVO Verletzung der gegenseitigen Rücksichtnahme oder so was.
Wenn etwas passiert wäre, sähe es allerdings düster für dich aus.
2. vom entgegenkommenden Fahrzeug kann niemals dein Gesicht wahrgenommen worden sein, ebenfalls nicht dein Kennzeichen. Versuche mal, bei Dunkelheit die Insassen und das Kennzeichen entgegen kommender Fahrzeuge zu lesen, geht nicht.
3. Das Fahrzeug, das du überholt hast, müsste zumindest zu zweit besetzt gewesen sein, als dass eine Zeugenaussage zustande kommen könnte, die gegen dich verwendet werden könnte. Hier könntest du immer auf Befangenheit kontern. Sogar bei Polizisten ist es schwierig, wenn sie alleine im Auto sitzen und keine Kamera laufen haben oder dich mit Radarfalle stellen.
Zudem glaube ich nicht, dass du in irgendeiner Weise für das überholte Fahrzeug erkennbar warst. Schon mal gar nicht, wenn du irgendwie in die Eisen gehen musst, um einen Unfall zu verhindern. Bis man daran denkt, das Kennzeichen des anderen zu lesen, ist es besonders bei Dunkelheit schon längst nicht mehr lesbar. Es sei denn, er hat dich verfolgt und hing dir eine Zeit lang hinten dran.
3. Glaube nicht, dass da was kommt. Und wenn, erstmal Gegendarstellung und auf absolute Unschuld und Fehleinschätzung des anderen gehen (kein Nebel, gut einsehbare Überholstrecke im Lichtkegel, weite Sicherheitsabstände zum entgegenkommenden und überholten Fahrzeug, kein Grund für eine Gefahrenbremsung usw.).
4. entspann dich, diese Geschichte wird dir eher eine Lehre sein. Hab schon ein paar Mio. km abgespult und auch dieses Lehrgeld bezahlt. Sei dankbar, dass dir nichts passiert ist und du nicht andere unschuldig veletzt oder gar in den Tod gerissen hast.
Das Auto ist mir schon ne Weile hinterher gefahren, aber weil die Landstraße halt nirgends anders hinführte als in die nächste stadt, allerdings war ich kurz nach dieser aktion so weit von demjenigen entfernt, dass der nie und nimmer, während er mir hinterhergefahren ist zumindest, mein Kennzeichen erkennen hätte könne. Aber mir gehts ja eig mehr um die Fahreridentifizierung, was ich eig für unmöglich halte, zumal er in seinem auto die innenraumbeleuchtung anhatte, da ist es doch noch schwerer zu sehen wer in nem anderen dunklen auto hockt oder?
meine mutter könnte ja angeben dass sie nicht weiß wer gefahren ist da das auto von jedem benutzt werden darf solange meine mutter damit einverstanden ist. dass der verdacht dann auf ein familienmitglied fällt ist auch klar aber trotzdem muss man den täter zweifelsfrei identifizieren, die staatsanwaltschaft/polizei kann also nicht einfach behaupten: der ist gefahren weil das am logischten ist oder?
ich weiß nicht ob es tatsächlich 315c ist da ich nicht weiß ob ich jemanden konkret gefährdet habe was diese straftat ja voraussetzt. sollte ich den gegenverkehr gefährdet haben fällt die identifizierung von mir sowieso weg weil wie schon geschrieben wurde ist es unmöglich bei dunkelheit den fahrer eines entgegenkommenden autos zu erkenne. ich glaube auch nicht dass ich das auto das ich überholt habe geschnitten hab.
hätt da noch ne andere frage: würde es sich im schlimmsten falle dann in einer egrichtsverhandlung auch strafmildernd auswirken wenn man einsichtig und geständig ist? obwohl man vorher bei der polizei z.b. ja nicht sich selbst als täter angegeben hat.
wie soll man denn meiner mutter nachweisen dass sie sich erinnern kann oder nicht wer der fahrer war?
ich weiß nicht ob es knapp war oder nicht. naja 20 meter kann ja "schneiden" bedeuten aber wenn es 15-20 meter waren brauch ich mir erst recht keine sorgen mehr machen weil niemand nen anderen anzeigt weil er nach dem überholen bei 80 km/h 15 meter vor einem wieder einschert. selbst auf der autobahn scheren die autos 100%ig nicht mit 1/2 tachowert in metern vor einem wieder ein, das sind dann selbst bei 150 km/h in 80 % der fälle vllt 20-30 meter.
aber wie gesagt ich weiß es eben nicht ob es knapp war und ob jmd konkret gefährdet wurde. jedenfalls hat keiner gehupt oder lichthupe gemacht.
naja ich finde unser rechtssystem sowieso auf gut deutsch bescheiden. ob jmd verurteilt wird und in welcher höhe hängt von einem menschen alleine ab was der dazu meint, das ist schlicht und ergreifend lächerlich. aber das tut hier nichts zur sache ist nur meine meinung.
mit dem mörder ists was völlig anderes der hinterlässt halt dann andere eindeutige beweise wie speichel oder dna am tatort.
aber bei einer verkehrsstraftat muss der täter eindeutig identifizierbar sein.
außerdem wäre die Bestrafung ja lediglich der Entzug der FE. Das ist zwar hart, aber dann geht man halt mal 6-9 monate zu fuß, beantragt ne neue fe und fährt dann wieder, da in solch einem fall wohl kaum eine mpu angeordnet wird.
nun aber zum geld was ich durchaus interessant finde:
1 1/2 monatsgehälter netto wären bei mir ca. 800 euro + beantragung der fe = 200 euro also insgesamt 1000 euro ca. aber das benzin was dann in der sperrzeit wegfällt übersteigt die geldstrafe um das doppelte.
aber wer will schon 6 monate zu fuß gehen, ich nicht und deshalb mach ich so eine dumme aktion bestimmt nie wieder.
ich habe nicht behauptet dass das legal war ich schrieb dass ich weiß dass das ne riesen dummheit war. der nebel hat dennoch nichts mit dem abstand zu tun mit dem ich vor dem anderen auto wieder eingeschert bin.
gibt es eig eine gesetzliche regelung, in der geschrieben ist, bis zu welchem zeitpunkt man was von der polizei hören muss? also zeugenfragebogen oder anhörungsbogen oder vorladung bei der polizei?
naja aber ich denke dass meine mutter als erstes einen anhörungsbogen bekommt zur täterermittlung, wie schnell kommt sowas ca. nachdem die anzeige erstellt wurde?