Komisch. Mir haben sie die Kennzeichen immer gerne überlassen. Egal ob englisch, Ami, oder sonstwas. Und ich dürfte bisher in der Größenordnung von 400 Gebrauchtwagen in die Gartenzwergrepublik eingeführt haben.
Rechtlich gesehen dürfte es keine Rolle spielen, wie die Eigentumsrechte in England sind, denn Fahrzeug und Kennzeichen befinden sich auf deutschem Hoheitsgebiet und dort gehören die Kennzeichen dem, dem das Auto gehört. Das ist übrigens auch in England nicht anders, aber, wie gesagt, das dürfte in .de keine Rolle spielen.
Wen es interessiert:
Wenn ein Auto nicht irgendwann aus England exportiert wird, verbleibt das erste ausgegebene Kennzeichen normalerweise zeitlebens an dem Fahrzeug, auch bei Halterwechsel und auch wenn das Auto quer durch England verkauft wird. Das Auto wird dann am Ende seines Autolebens samt den Kennzeichen verschrottet.
Dadurch kostet ein Halterwechsel exakt eine Briefmarke und ein Kuvert. Man schickt einfach die Zulassungsbescheinigung mit der Adresse des neuen Halters versehen ans DVLA (vergleichbar mit dem KBA) und der bekommt die neue Zulassungsbescheinigung dann kostenlos zugeschickt.
Es gibt keine 'Stempel' oder Plaketten. Man muß eine gültige Steuermarke sichtbar innen an der Windschutzscheibe anbringen. Diese gibt es (legal) nur bei der Post zu kaufen. Die Steuermarke ist entweder 6 Monte, oder ein Jahr gültig. Man muß beim Kauf die Zulassungsbescheinigung, einen Versicherungsnachweis und eine gültige MOT (vgl. TÜV) Bescheinigung vorlegen. Dadurch überwacht sich das System total unbürokratisch von selbst.
Warum 'normalerweise'? Keine Regel ohne Ausnahme. Es gibt in England die sogenannten 'Vanity Plates' - Wunschkennzeichen. Wenn man so eins mal gekauft hat (USA 1 wurde z. B. dieses Frühjahr bei Sotheby's für 125000 £ ersteigert), darf man es immer an seinem Auto anbringen, es ist halterbezogen, nicht fahrzeugbezogen. Wählt man diesen Weg bei einem Gebrauchtwagen, wird die ursprüngliche Zulassungsnummer natürlich ungültig.