12Gebrauchtwagen.de12Neuwagen.de

Unsere Partnerseiten:

Sonntags mit Pic-up ( LKW-Zulassung)

B
ballonlothar
September 18, 2009

Ich möchte mir einen Nissan Navara zulegen , welcher eine LKW - Zulassung hat . Darf ich damit auch Sonntags auf der Autobahn oder auch sonst überall fahren ?

A
anon58550229
September 18, 2009

JA, aber nur ohne Anhänger (außer Wohnwagen und bestimmte, dem Freizeitsport dienende Anhänger; z.B. zum Pferdetransport)

B
Buslaster
September 18, 2009

schau mal auf den link hier aus dem forum:

http://www.autoplenum.de/Antworten/D/158...

A
anon32625740
September 18, 2009

Mit einem Navara kann man fahren, wie mit einem PKW.
Wobei wir beim Thema wären.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, damit der LKW Navara auch als LKW besteuert wird?

Sonst wird der LKW Navara im Unterhalt richtig teuer.

A
anon82583121
September 18, 2009

mindestvoraussetzungen für die steuerliche anderkennung eines pkw / geländewagen / sonstiges als lkw durch das finanzamt:

  • ausschließlich rein gewerbliche nutzung des fahrzeugs(auf den halter angemeldetes gewerbe, fahrzeug auf firma zugelassen)

  • KEINE PRIVATE NUTZUNG !!! (ggf. nachweis durch fahrtenbuch) -> DIES WÄRE SONST STEUERHINTERZIEHUNG UND WIRD ENTSPRECHEND BESTRAFT ( steuerstrafverfahren....)

  • entsprechende umbauten mit abnahme zum lieferwagen/lkw

sind diese nicht erfüllt, wird es nichts. dann läuft die gurke auf dem papier als lkw, du zahlst die steuern für einen pkw und die deutlich höhere versicherung für einen lkw.

jedes jahr kotzen ja immer mehr leute ab, die sich für ganz schlau gehalten haben, und ihr wasweißichwas-fahrzeug als lkw zugelassen haben, jedoch dann plötzlich die steuern für einen pkw bezahlen müssen, weil sie das fahrzeug schließlich auch als pkw nutzen.
beim einen kommt der bescheid früher, beim anderen später. ist nunmal ein amt, welches seine karteileichen aufräumt.
die schlauen halter jammern dann zwar rum, aber sollten doch froh sein, dass sie nicht für den zeitraum, für den sie zu wenig steuern bezahlt haben, noch die steuern nachzahlen müssen.

A
anon94179427
September 18, 2009

Sehr schön erklärt!!

A
anon78530862
September 19, 2009

Ja darfst du das Sonntagsfahrverbot gilt für Lkw ab 7,5 Tonnen!