Hallo ich habe folgendes Problem:
Ich habe mir im September 2008 einen Renault Clio B Phase II 1.5 dCi gebraucht gekauft.
Der Autohändler genißet normalerweise einen sehr guten Ruf, nur leider hat das Auto schon eine sehr bewegte Geschichte.
Angefangen hat es, dass nach drei Tagen sämtliche Warnlampen im Cockpit an gingen, die mich aufforderten sofort anzuhalten.
Dieser Mangel wurde auf Garantie behoben.
Als ich dann im Frühjahr die Sommerreifen erneut aufziehen wollte, stellte ich da erst fest, dass die Reifen stark runtergefahren sind (mit den Reifen hatte ich bis dahin erst ca. 700km zurüclgelegt). Mangel wurde gegen Eigenanteil in Höhe von ca. 200€ behoben.
Nun kommt allerdings das Unfassbare für mich.
Ich wollte eine von Renault vorgeschriebene Serviceinspektion machen.
Man teilte mir mit, dass der Keilriehmen dringenst ausgetauscht werden muss, weil der Wagen sonst gefahr läuft wegen eines Motorschadens liegen zu bleiben.
Der Riehmen häte schon bei spätestens 120.000 km ausgetauscht werden müssen oder nach 5 Jahren.
Das Auto habe ich mit 127500km gekauft und der Wagen war bis dahin schon 6 Jahre alt.
Auf mich kommen nun Kosten in höhe von 600€ zu nur um das Ding auszutauschen. Kann ich den Händler zur Verantwortung ziehen? Ist das im BGB irgendwo verankert?
Weil offensichtlich hat man das Auto nicht ausreichend oder besser gesagt nur schlampig kontrolliert als man es damals angekauft hat.
Zu dem hab ich das Auto nun schon fast ein Jahr.
Den Händler fragte ich damals ob das Auto in einem einwandfreien Zustand sei, dies wurde bejat.
Danke für die Hilfe.


























