Ich habe mir letzte Woche einen Golf IV Variant gekauft BJ 2006 / 45 TKM. Am Telefon sagt mir die Mitarbeiterin, dass der Wagen unfallfrei sei. Auch die Frage nach Beschädigungen anderer Art verneinete sie. Also bin ich hingefahren und habe mir den Wagen angesehen. Der Wagen stand top da - 2 kleine Steinschläge auf der Motorhaube waren nachgetupft. Ich habe das Fahrzeug gekauft. Im Kaufvertrag steht: allgemeine Gebrauchsspuren entsprechend der Laufleistung / Nachlackierungen bei 'Gebrauchtwagen möglich. Ein Sachverständiger hat sich den Wagen im nachhinein angesehen und festgestellt, dass dieser umfassend neu lackiert wurde: die hinteren Seitenteile links und rechts, die Heckklappe, Kotflügel vorne rechts - am Kotflügel hinten links ist gespachtelt worden.
Muss ich das aufgrund des Zusatzes " bei Gebrauchtwagen sind Nachlackierungen" möglich gegen mich gelten lassen?? Ich habe den Zusatz auf die Steinschläge bezogen - eine so umfangreiche Reparatur hätte mir der Händler doch mitteilen müssen - zumal er den Wagen als Unfallfrei deklariert hat - oder??
VG
Benne


























