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Gebäudeschaden durch Kraftfahrzeug

U
Unserkasten
August 25, 2009

Ein lkw hat meine Garage kaputt gefahren. Es ist ein totalschaden. Die Versicherung will mir den Zeitwert ersetzen, habe ich nicht anspruch auf den Neuwert? Schliesslich muss die Garage abgerissen und neu aufgebaut werden!

P
PepeJones
August 25, 2009

War das eine Fertiggarage?

Ab einem gewissen Alter gibt es doch überall nur Zeitwerte ersetzt. Wenn dir jemand deinen 10 Jahre alten Golf zersägt, zahlt dir die gegnerische Versicherung doch auch keinen neuen.

Bei einer sehr starken Divergenz zwischen dem Zeit-und dem Neuwert lohnt aber vielleicht eine Rechtsberatung. Wahrscheinlich aber auch nur, wenn es keine Fertiggarage war und die "Wiederbeschaffung" nur durch einen NeuBAU mit erheblichen Mehrkosten möglich ist.

A
anon78530862
August 25, 2009

Ja so ist das in Deutschland!

leider tut mir leid!

U
Unserkasten
August 25, 2009

Ne, gebaut aus ziegeln mit lagerraum! Kann ja nicht sein,dass ich für den wiederaufbau drauflegen muss! Denke ich
muss mal zum anwalt!

A
anon32625740
August 25, 2009

Es besteht erst einmal Anspruch auf das Wiederherstellen/Reparatur der Garage.

Ist dies nicht möglich, weil das Bauwerk nicht reparabel ist, so wird der Zeitwert des Gebäudes ersetzt.

Einen Anspruch auf einen Neubau besteht nicht, da es sich nicht um eine neue Garage handelt.

A
anon27352936
August 26, 2009

Nun ja bei einem Auto würde ich das Ganze einsehen, man könnte sich vom Ersatz des Zeitwerts ein anderes beschaffen....

aber eine gebrauchte Garage wird etwas schwieriger, also sollte die Versicherungssumme ausreichen um sie wieder genau so aufzubauen.....