Bin ich als Leasingnehmer des Fahrzeuges automatisch verpflichtet,z.B.fällige Inspektionen nur in Vertragswerkstätten durchführen zu lassen,oder könnte ich auch eine Freie Werkstatt aufsuchen.In den eigentlichen Leasingvertrag ist zu diesem Punkt nichts festgelegt.Allerdings gibt es zu diesem Thema in der Öffentlichkeit sehr widersprüchliche Ansichten bzw.Auskünfte.Vielleicht können Sie mir helfen.
Vielen Dank























