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Roller abgeschleppt ohne falsch geparkt zu haben!

A
anon55975879
July 13, 2009

Ich habe mein Roller heute wie es sich gehört in einer Parktsche abgestellt. Als ich dann nicht mehr da war, muss irgendein Autofaher sauer gewesen sein, dass ich den Parkplatz genommen habe und mein Roller auf den Bürgersteig geschoben haben. Denn als ich zurückkam stand mein Roller nicht mehr. Ein Passant den ich daraufhin ansprach erzählte mir, dass ein Roller(meiner) der auf dem Bürgersteig stand abgeschleppt wurde. Ich rief darauf hin erstmal an und fragte wo mein Roller den stehe. Als ich zu meinen Roller kam, hing dort ein Zettel dran, der aussagt, dass ich die Abschleppkosten von 170 Euro zu zahlen habe. Nun meine Frage: Was soll ich machen, da ich ja eigentlich nichts Gesetzteswiedriges gemacht habe.
Mfg
Hans

A
anon82583121
July 13, 2009

die seite hier heißt autoplenum, und nicht rollerplenum.

aber da du ja eine frage hast, in der es um verkehrsrecht, und nicht irgendwelchen rollerschwachsinn geht der hier nichts zu suchen hat, bekommst auch eine antwort:

kläre mit dem veranlasser der abschleppaktion ab, warum abgeschleppt wurde. erkläre, dass du dein fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt hast, und dann durch unbekannte dein fahrzeug umgestellt wurde. dann warte deren antwort ab. ggf. einen anwalt einschalten und auf jeden fall zeugen suchen.

A
anon18010486
July 13, 2009

  1. Frage: Wie heißt das?

Richtig: "Bürgersteig". Oder genauer: "Gehweg".

  1. Frage: Heißt das "Parkplatz"?

Nein, es heißt "Gehweg".

  1. Frage: Darf man seinen Roller auf dem Gehweg abstellen?

Nein, denn sonst hieße es ja "Parkplatz" und nicht "Gehweg".

A
anon58550229
July 13, 2009

Na dann hätte ich mir das Kennzeichen des Fahrzeugs notiert, das auf dem ehemaligen Parkplatz Deines Rollers stand. ... und DEN dann wegen unbefugter Benutzung/Verbringung Deines Rollers belangt ... FALLS Du nicht stundenlang abwesend warst und etliche Parker den Stellplatz frequentiert haben könnten.

.. und von dem "Rollerverschieber" kannste dann auch Deine Kosten .. incl. Schadenersatz einfordern.

Ohne Zeugen bist Du da aber bezüglich Durchsetzung der Ansprüche recht "einsam-auf-weiter-Flur"

A
anon78530862
July 13, 2009

Hehe jetzt simmer schon bei Rollerabschleppplenum...)

Am Ende musst du erstmal wissen warum die Gurke abgeschleppt wurde wo sie Stand ob sie wirklich auf den Bürgersteig stand!

Allerdings wie willst du den finden der ihn weggeschoben hat würd dir wohl keiner glauben!