Ich wolte diesen Montag ( 6.7.09) mit meinem Anhänger zum TÜV fahren, da dieser bis 05/09 lief.
Habe also den Anhänger hinter mein Auto gemacht und bin auf dem Weg zum Tüv noch kurz Zuhause gewesen. (Anhänger steht nicht bei uns am Haus)
Als ich wieder an mein Auto ging, hatte ich einen "netten" Brief von der Gemeinde am Wischer in dem mir mitgeteilt wurde, dass soeben mein Anhänger Zwangsstillgelgt wurde. Ich bin aus allen Wolken gefallen, hätten die nicht erst Mahnen müssen bzw vielleicht mal mit einem Sprechen??
Kommen jetzt natürlich noch richtig Kosten auf mich zu.
Darf die Gemeinde das einfach machen???
Ich weiß natürlich dass man ohne TÜV nicht ahren darf aber die Herren vom TÜV sagten mir, dass es erlaubt ist, ohne zu Ihnen zu fahren.


























