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Fahrverbot bei erstmaligem Verstoß / Anhörungsbogen an Firma

A
anon38202243
July 07, 2009

Hallo zusammen,

Ich bin am 03.06.2009 bei erlaubten 80kmh (Baustelle angedeutet ohne das da wirklich eine war) auf der Autobahn auf dem mittleren Fahrstreifen ausserorts mit 125 kmh mit einem Firmenwagen mobil geblitzt worden. Amhörungsbogen wurde am 07. Jul an die Firma X geschickt (1200 Mitarbeiter), die hier als Beschuldigte. bzw Zeuge genannt ist. Aus dem Bogen geht bis auf dem Passus "wenn man es nicht war soll man sich melden" nichts weiter hervor. Foto ist eher schlecht als recht und die Fa hat viele potentielle Kandidaten.

Fahrtenbuch exisitiert generell für das Fahrzeug, was das Amt aber nicht weiss. Eingetragen im Buch ist auch ein Kollege der die Hauptstrecke gefahren ist.

Nun zu meiner Frage:
Wie kann ich am ehesten ein Fahrverbot umgehen?

Variante A) Kontakt zur Bussgeldstelle aufnehmen und auf Umwandlung in hohe Geldstrafe hoffen, da: keine Personengefährdung, Ersttäter ohne Punkte in Flensburg, Führerschein beruflich und Privat (Frau hochschwanger) dringend benötigt

oder Variante B )

Verjährung: Immerhin jetzt schon 6 Wochen vergangen und der AB ist an Firma X gerichtet. Bei Rücksendung oder nicht Reagieren kann man auf fehlende Identifikationsmöglichkeiten hinweisen oder pauschal den Kollegen aus dem Fahrtenbuch bennen, der es offensichtlich und eindeutig aber nicht sein kann da der anders aussieht als das Foto,
Bis die also mich dirrekt als Verdächtigen haben kann das dauern oder reichen da 6 Wochen aus?

Macht es Sinn hier auf die Verjährung zu hoffen oder doch lieber von Anfang an Variante A zu gehen? ( wobei A auch noch nach Scheitern von B möglich wäre...

Vielen Dank erstmal!!

A
anon38202243
July 07, 2009

nur zur Info... das mit der Idee das Amt in die Irre laufen zu lassen weil der Kollege eingetragen ist kam von dem Kollegen selber....

A
anon38202243
July 07, 2009

Das geständniss meinerseits sollte dann ja noch vor eigentlicher Bestrafung des Kollegen kommen( nach drei Monaten am besten), der sich als Beschuldigter ( da eingetragen im Fahrtenbuch) ja nicht äussern muss

A
anon38202243
July 07, 2009

Na vielleicht ist das ganze in der kürze derzeit missverständlich dargestellt worden... also der Kollege meldet sich nicht selber als Fahrer, sondern wird vom Fuhrparkmanager als derjenige genannt der zum Tatzeitpunkt eingetragen war im BUch, ohne das hier jmd eine Stellungnahme zum Foto macht...

Das heisst niemand sagt ich erkenne Person XY sondern nur der hat zum Zeitpunkt den Wagen bei sich gehabt,,,

A
anon58550229
July 07, 2009

Man bedenke, dass die den Behörden vorliegenden riginalfotos von bedeutend besserer Qualität sind als die dem Beschuldigten Zugestelltn ... you-know?!

C
christian005
July 08, 2009

Kannst Du nicht einfach wie ein Mann zu Deinem Fehler stehen?
Dieses Gewinde und Gejammer und der Versuch das Gesetz für sich zu verdrehen kotzt mich an.
Daran krankt ganz Deutschland,vom Politiker bis zum Vorarbeiter.

C
christian005
July 08, 2009

sehr treffend

A
anon66788398
July 08, 2009

Das Thema Eigenverantwortung, welches ja das Bejahen eigener Fehler und der damit verbundenen Konsequenzen
beinhaltet, ist in der Tat das Hauptproblem (nicht nur)in diesem Land. Die Verantwortungs- und Entscheidungsträger, die Du ansprichst, haben sich schon längst von jeglicher Moral verabschiedet.

A
anon58550229
July 07, 2009

Variante A:
Kaum Chance auf Realisierung .. Außerorts ab 40 km/h über'm Limit gehste (als Ersttäter) 1 Monat zu Fuß .. zuzüglich Geldbuße und Punkten natürlich.

Als Existenzbedrohend werden 1 Monat Fahrverbot kaum akzeptiert, da ja Urlaub genommen werden kann (evtl. auch unbezahlt) und der Abgabetermin des Führerscheins in Grenzen wählbar ist. .. und für die hochschwangere Frau gibt's Taxis.

Variante B:
Es heißt "VERJÄHRUNG" .. und nicht "VERWOCHUNG" ... 6 Wochen sind etwas sehr kurz für 'ne Verjährungsfrist 😉

Und Du asoziales Subjekt willst für DEINE Schandtaten den Kollegen büßen lassen???? .. Schäm' Dich -- für Dich sollte unverzüglich eine MPU angeordnet werden; wegen eklatanter charakterlicher Defizite.

PS: Bei Firmenwagen wird IMMER ein Fahrtenbuch geführt; alleine schon aus haftungsrechtlichen Gründen.

A
anon58550229
July 07, 2009

Sowas nennt man dann vorsätzliche Irreführung von Behörden.

OhOh .. DER Schuss kann ganz gewaltig nach hinten los gehen .. wie von @hosenmatz bereits milde angeführt.

Sooo "schlau" wie Du und Dein Kollege sind die schon lange. Im Endeffekt wird der Kollege wegen Beihilfe zur Strafvereitelung gleich mit verknackt .. und das nicht gerade "handzahm".

Du scheinst mir ja ein ganz Kreativer zu sein .. nicht nur in der "Interpretation" von Geschwindigkeitsbeschränkungen in "kaum vorhandenen Baustellen" 😉