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Zul. Ges.3500kg

C
cronebach
July 05, 2009

Habe Führerschein der Klasse 3 , mit der
Einschränkung: Führen von Fahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500kg. Wie sieht das beim Fahren mit Anhänger aus? Darf das zul. Gesamtgewicht von Auto und Hänger zusammengezählt nicht mehr als 3500kg
betragen, oder mehr?

A
anon82583121
July 05, 2009

führerschein klasse 3 gibt es nicht mehr.

den rest findest du da:

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html

war übrigens der erste treffer bei google.

V
Vwfreak016
July 05, 2009

Servus ich glaube das der Gesamte Zug nur 3,5T wiegen darf wie es heute bei der klasse B geregelt ist.
PKW bis 3,5T
Anhänger bis 750 Kg
oder züge bis 3,5T wobei das Anhängergesamtgewicht die Fahrzeugleermaße nicht übersteigen darf.
mfg Vwfreak

A
anon86108153
July 05, 2009

Wenn er aber doch die Einschränkung hat"bis 3,5t" dann darf er doch nur 3499kg fahren,oder?

B
Blecky
July 05, 2009

Beschränkung auf 3500 kg und dann Klasse "3"?
Bist Du sicher das Du nicht die klasse "B" meinst?

Solltest Du wirklich den alten "Dreier" haben dann kann ich Dir nicht weiterhelfen - aber beim "B" ist es eindeutig!
Dann gilt:
a.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens
b.
Die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger darf nicht größer sein als 3,5 t.

ACHTUNG - FALLE!

Es gilt IMMER das zulässige Gesamtgewicht des Hängers, NICHT das tatsächliche Gewicht!

Und natürlich muß bei all dem auch die maximale zugelassene Anhängelast für Dein Fahrzeug berücksichtigt werden.

Blecky

B
Blecky
July 05, 2009

Es heißt nicht "unterhalb 3,5t" sondern "bis 3,5t". Dieses Maximalgewicht darf voll ausgenutzt werden. 3500,00kg darf er also noch, 3500,01kg darf er nicht mehr. Blecky

V
Vwfreak016
July 05, 2009

servus Blecky ach mensch ich wollts grad schreiben;) jetzte hastes mir wieder versaut;)
mfg Christian

A
anon86108153
July 05, 2009

Aber warum denn das das Ding mit dem 7,5t bei der alten Klasse3 und den 7,49t LKWs?Dabei ist doch die Begrenzung auch im Führerschein,oder?

B
Blecky
July 05, 2009

Der Führerschein galt bis einschließlich 7,5t!
Die 7,49t haben andere Gründe, - damals mußten nämlich gewerbliche Fahrzeuge ab 7,5t mit Fahrtenschreibern ausgerüstet werden. Von daher wurden viel Fahrzeuge nur mit 7,49t zugelassen und waren somit von der Fahrtenschreiberpflicht befreit.
Aber das hatte mit dem Führerschein nichts zu tun.
Blecky

A
anon86108153
July 05, 2009

Danke für die Info Blecky,MfG

A
anon78530862
July 06, 2009

Nein du darfst zum Beispiel auch keinen Hängermit mehr als 750 Kg ziehen!

V
Vwfreak016
July 06, 2009

Miong doch darf er (klasse B) beispiel:
das Auto wiegt leer 1,5T und der Anhänger wiegt voll 1,0t das darf er fahren mit b, denn das auto ist schwerer wie der Anhänger und der zug ist nicht schwerer als 3,5T (Auto+Anhänger)

B
Blecky
July 06, 2009

Ahh, wieder was gelernt.
Danke für die Infos. Alles liebe, Blecky

A
anon58550229
July 06, 2009

Moin Blecky, es kommt drauf an WANN der Führerschein Klasse 3 ausgestellt wurde (als es diese Klasse offiziell noch gab) .. Ich hab' meinen "alten 3er" auf A1-B-BE-C1E-M-L-T umgeschrieben bekomen .. davon träumen alle, die den 3er nach dem 1. April 1980 bzw. nach weiteren "Reformstugfen" gemacht haben 😉