Zul. Ges.3500kg
Habe Führerschein der Klasse 3 , mit der
Einschränkung: Führen von Fahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500kg. Wie sieht das beim Fahren mit Anhänger aus? Darf das zul. Gesamtgewicht von Auto und Hänger zusammengezählt nicht mehr als 3500kg
betragen, oder mehr?
führerschein klasse 3 gibt es nicht mehr.
den rest findest du da:
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html
war übrigens der erste treffer bei google.
Servus ich glaube das der Gesamte Zug nur 3,5T wiegen darf wie es heute bei der klasse B geregelt ist.
PKW bis 3,5T
Anhänger bis 750 Kg
oder züge bis 3,5T wobei das Anhängergesamtgewicht die Fahrzeugleermaße nicht übersteigen darf.
mfg Vwfreak
Wenn er aber doch die Einschränkung hat"bis 3,5t" dann darf er doch nur 3499kg fahren,oder?
Beschränkung auf 3500 kg und dann Klasse "3"?
Bist Du sicher das Du nicht die klasse "B" meinst?
Solltest Du wirklich den alten "Dreier" haben dann kann ich Dir nicht weiterhelfen - aber beim "B" ist es eindeutig!
Dann gilt:
a.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens
b.
Die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger darf nicht größer sein als 3,5 t.
ACHTUNG - FALLE!
Es gilt IMMER das zulässige Gesamtgewicht des Hängers, NICHT das tatsächliche Gewicht!
Und natürlich muß bei all dem auch die maximale zugelassene Anhängelast für Dein Fahrzeug berücksichtigt werden.
Blecky
Es heißt nicht "unterhalb 3,5t" sondern "bis 3,5t". Dieses Maximalgewicht darf voll ausgenutzt werden. 3500,00kg darf er also noch, 3500,01kg darf er nicht mehr. Blecky
servus Blecky ach mensch ich wollts grad schreiben;) jetzte hastes mir wieder versaut;)
mfg Christian
Aber warum denn das das Ding mit dem 7,5t bei der alten Klasse3 und den 7,49t LKWs?Dabei ist doch die Begrenzung auch im Führerschein,oder?
Der Führerschein galt bis einschließlich 7,5t!
Die 7,49t haben andere Gründe, - damals mußten nämlich gewerbliche Fahrzeuge ab 7,5t mit Fahrtenschreibern ausgerüstet werden. Von daher wurden viel Fahrzeuge nur mit 7,49t zugelassen und waren somit von der Fahrtenschreiberpflicht befreit.
Aber das hatte mit dem Führerschein nichts zu tun.
Blecky
Danke für die Info Blecky,MfG
Nein du darfst zum Beispiel auch keinen Hängermit mehr als 750 Kg ziehen!
Miong doch darf er (klasse B) beispiel:
das Auto wiegt leer 1,5T und der Anhänger wiegt voll 1,0t das darf er fahren mit b, denn das auto ist schwerer wie der Anhänger und der zug ist nicht schwerer als 3,5T (Auto+Anhänger)
Moin Blecky, es kommt drauf an WANN der Führerschein Klasse 3 ausgestellt wurde (als es diese Klasse offiziell noch gab) .. Ich hab' meinen "alten 3er" auf A1-B-BE-C1E-M-L-T umgeschrieben bekomen .. davon träumen alle, die den 3er nach dem 1. April 1980 bzw. nach weiteren "Reformstugfen" gemacht haben
Ahh, wieder was gelernt.
Danke für die Infos. Alles liebe, Blecky