Privater Rollstuhlparkplatz - Ist da die Polizei zuständig?
Hallo zusammen.
Folgende Situation:
Meine Frau ist Rollstuhlfahrerin.
Wir haben uns wenige Meter vom Haus entfernt auf dem Parkplatz einer Kirche einen Stellplatz gemietet.
Dieser Stellplatz ist mit einem Rollstuhlschild und einem Schild "privat vermieteter Parkplatz" gekennzeichnet.
Beide Schilder sind ca. so groß wie ein DinA4 Blatt, deutlich zu sehen und beim einfahren in den Stellplatz im direkten Blickfeld des Fahrers.
Das scheint - vor allem zu den Gottesdiensten (!) - einige christliche (?) Zeitgenossen nicht davon abzuhalten diesen Stellplatz mit schöner Regelmässigkeit zu belegen.
Wenn es sich bei diesen Personen um andere Behinderte handeln würde könnte ich das noch einigermassen akzeptieren - Rollstuhlschild gesehen und ohne weiter zu schauen hingestellt - ok, dumm aber nachvollziehbar!
Es waren jedoch ausnahmslos Nichtbehinderte, denen schon das Rollstuhlschild sche**ßegal war, geschweige denn das "Privat"-Schild.
Bisher hatten wir das Glück das in der Nähe immer einen Ausweichparkplatz zu finden war.
Aber was ist wenn nicht?
Was kann man gegen solche rücksichtlosen Ignoranten machen?
Habe ich die Möglichkeit den Falschparker polizeilich entfernen zu lassen?
Oder ist die Polizei da nicht zuständig da es sich nicht um einen "öffentlichen" Behindertenparkplatz handelt?
Alles liebe,
Blecky
Hallo und Danke für die Information.
Sowas hatte ich mir schon fast gedacht...
Werde mich dann mal beim Strassenverkehrsamt durchfragen.
Alles liebe,
Blecky
Wenn Du für den Parkplatz sogar bezahlt, hast auch ein Anrecht, darauf zu parken.
Da würde ich mich mal mit dem Vertreter der religiösen Vereinigung kurzschließen, ob man nicht zusätzlich noch eine Parksperre anbringen kann.
Dem Vermieter kann es also herzlich egal sein ob ich den Parkplatz nutzen kann oder nicht - verstehe ich das so richtig?
Wenn es mir nicht passt dann kann ich bestenfalls und auch nur eventuell die Miete kürzen, - oder das Mietverhältnis beenden - und das war es dann?
Lustig!
Da werde ich wohl mal mit dem Vermieter reden ob man nicht eine Parksperre mit in den Vertrag aufnehmen kann....
Blecky
Rede mal mit dem Kirchenfürsten. - Wenn ich für eine Leistung bezahle, so will ich die auch nutzen. Und wenn ich schon für einen Behindertenparkplatz zahle, erst recht. - Wenn ich behindert wäre und extra einen wohnungsnahen Parkplatz angemietet habe, auch noch bei einer christlichen Religionsgemeinschaft, ist das für mich "existentiell".
Von etwas nachträglich mit der juristischen Keule durchsetzen ist keine Rede!
Ich will nur ganz normal freundlich und sachlich mit dem Vermieter bereden ob eine Parksperre nicht eine Lösung darstellt mit der sich auch der Vermieter einverstanden erklären kann...
Der Kostenfaktor ist Verhandlungssache - wobei ich bereit bin dem Vermieter sehr entgegenzukommen.
Damit wäre die Nutzbarkeit des Parkplatzes garantiert und beide Seiten könnten zufrieden sein.
Und ein offenens Gespräch wirkt manchmal Wunder.
Falls der Vermieter sich dann querstellen sollte dann kann man den Vertrag immer noch kündigen....
Alles liebe,
Blecky