Wenn jemand jemand in einer anderen Stadt besucht und der Besuchte in einer Straße mit Anwohnerparkplätzen lebt, darf der Besucher diese Plätze dann auch ohne Ausweis nutzen?
Wenn der Besucher vom Ordnungsamt einen Anhörungsbogen erhält und dort reinschreibt, daß er Besucher war, muß er dann genau angeben, wen er um welche Uhrzeit besucht hat? Darf das Ordnungsamt nachforschen? Und wenn ja, wird das in der Praxis auch gemacht?























