Habe am 07.03.2009 einen neuen Pkw gekauft, der Ende Mai Anfang Juni laut Vertrag geliefert werden soll. Nach Rückfragen beim Händler wann der Pkw geliefert wird, teilte dieser mit ,am 04.07.2009. Meine Frage lautet, wenn eine Zulassung bis zum 30.06.09 erfolgt, ist der Pkw für ein Jahr Steuerbefreit. Da der Pkw aber erst im Juli zugelassen werden kann, entfällt diese. Kann ich diese Steuerbefreiung vom Händler erstatten lassen, oder entfällt diese nun ganz.