führerschein
Mir wurde am 29.02.1996 aufgrund eines negativen neurologischen gutachtens die fahrerlaubnis entzogen,im gutachten wurde mir alkoholmissbrauch und zustand nach suizidandrohung diagnostiziert.
am 28.05.2009 habe ich die neuertielung der fahrerlaubnis beantragt.
nun soll ich ein psychologisches gutachten (MPU) machen.
meine frage lautet:muß ich die mpu machen oder ist die tat schon verjährt
ich war damals zu fuß unterwegs und habe einen autounfall verursacht bei dem ich selber verletzt wurde
Hallo!
Kann soetwas überhaupt verjähren?
Hört sich nach einem fall für unseren Rechtsexperten an.
MfG
ich war damals noch bei der bw abents waren wir etwas trinken,ich war dann so besoffen das ich nichts mehr mitbekommen habe.
ich weiss nur vom höhren sagen das ich mit 2,43 promille vor ein auto gelaufen bin.
verjährt die angebliche suizietandrohung auch nach 15 jahren oder muß ich dann immer noch zum psychologen
Wenn eine MPU angeordnet wurde, dann muß die auch gemacht werden.
Hast Du zwischenzeitlich was gegen Deine Depressionen unternommen? Damit ist nämlich nicht zu spaßen.
Solltest Du noch auf Antidepressiva oder unbehandelt depressiv sein, sag ich Dir von hier, daß das mit der MPU nicht klappen wird.
Sollte sich aber, wie ich hoffe, inzwischen Dein Gesundheitszustand stabilisiert haben, brauchst Du die MPU nicht zu fürchten.
ich habe damals im alkoholrausch wohl irgentwie dumm gequatscht,mir wurde nur gesagt das ich im vollrausch gesagt hätte "ich lauf vor`s auto
muß ich dann nach 15 jahren den führerschein komplett neu machen.