Hallo,
habe letzten mein Auto auf dem Gehweg geparkt und dafür ein Knöllchen vom Ordnungsamt bekommen - diesen auf bezahlt. Jetzt bekam ich letztens ein Schreiben vom Polizeipräsident, dass ich für den selben Zeitraum (stand mehrere Tage dort und weiß jetzt nicht genau, ob beide Vergehen am gleichen Tag notiert wurden) ebenfalls ein Bussgeld bezahlen soll. Meine Frage: darf ich für das gleiche Vergehen doppelt bestraft werden? Auch wenn ich dort mehrere Tage stand ohne mein Auto zu bewegen und das Ordnungsamt am 1. Tag kam und die Polizei mich am 2. Tag nochmal augeschrieben hat? Oder muss ich beide Bussgelder zahlen?
Vielen Dank für eure Hilfe.























