Zitat aus der offiziellen Seite der Stadt Stuttgart zur Umweltzone:
http://www.stuttgart.de/fahrverbot#headline4a263ec6378d5
Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Einzelgenehmigung erhalten?
Bei Vorliegen einer besonderen Härte können mit einer Einzelfallprüfung Ausnahmegenehmigungen für Fahrten zu und von bestimmten Einrichtungen erteilt werden, die zur Wahrnehmung überwiegender und unaufschiebbarer Einzelinteressen erforderlich sind, insbesondere für
notwendige, regelmäßige Arztbesuche (z. B. Dialyse-Patienten),
Fahrten von Schichtdienstleistenden, die nicht auf den ÖV ausweichen können,
Fahrten zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen, wie zum Beispiel
die Belieferung und Entsorgung von Baustellen,
die Warenanlieferung zu Produktionsbetrieben und Versand von Gütern aus der Produktion, inklusive Werkverkehr, wenn Alternativen nicht zur Verfügung stehen,
Einzelfahrten aus speziellen Anlässen.
Wenn die Nachrüstung oder ein Ersatz des Fahrzeuges zu einer Gefährung der wirtschaftlichen Existenz führen sollte, ist dies beim Antrag auf Einzelgenehmigung glaubhaft zu machen.
Eventuell fallt Ihr ja darunter.