Ein Auto ist NICHT AUTOMATISCH mit 30 Jahren ab EZ-Datum ein Oldtimer .. es KANN dann auch eine alte Rostlaube sein.
Um es zu einem anerkannten automobilen Kulturgut zu erheben, braucht's noch eine technische und optische sowie zeitgenössische Mindestanforderung, die im H-Gutachten dokumentiert wird.
Erst dann gibt's zudem eine H-Zulassung zu "vergünstigten Steuerkonditionen"