Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Klartext:
Deutet eine dem Verkäufer zu unterschreibende Vollmacht zur Beschaffung des Autos grundsätzlich darauf hin, dass es sich um einen Vermittlungsvertrag handelt oder kann man hiervon nichts ableiten? In der Vollmacht ist der Verkäufer zudem als Zwischenhändler bezeichnet.
Vielen Dank im Voraus für einen Tipp.
Grüße
blitzudo


























