Parkverbot in Spielstraßen
Darf in Spielstraße vor dem eigenen Reihenhaus parken?
Nur auf ausgewiesenen Parkflächen meiner Meinung!
Aber warte mal noch andere Meinungen ab!
Oh ja, das würde mich auch mal interessieren. Dass man grundsätzlich in Spielstraßen nur auf gekennzeichneten Flächen parken darf, leuchtet mir ja ein, da ansonsten ja die Funktion der Spielstraße, sprich der Raum für spielende Kinder und Fußgänger, merklich eingeschränkt wird, aber WARUM darf ich denn bitte nicht auf meinem eigenen Grundstück in einer Spielstraße parken, wo ich niemanden sonst behindere?!?!
Gibt es das etwa noch irgendwo in Deutschland? Ich dachte, das wäre nur bei uns so...
Hallo Woglo,
In verkehrsberuhigten Bereichen - wie Spielstraßen richtig heißen - gilt folgendes:
Innerhalb dieses Bereichs gilt:
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Quelle:
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat325.htm
Wenn es also vor Deinem Haus keine ausgewisene Parkfläche gibt hast Du leider Pech gehabt.
Blecky
Auf DEINEM EIGENEN Grundstück darfst Du sicherlich parken - ist ja Dein Privatgrund. Mit welcher Begründung soll man Dir das denn verweigern? Nur Mußt Du auch AUF Deinem Grund parken - nicht DAVOR!!!