1) Wenn Du sicher bist, dass er gestohlen wurde, mußt Du bei der Polizei Anzeige erstatten. Die Beamten geben Dir dann eine entsprechende Bescheinigung für das StVA. Dort beantragst Du einen neuen Führerschein und wirst eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben müssen. Anschließend erhältst Du sofort einen vorläufigen Führerschein der in Verbindung mit Deinem Personalausweis Gültigkeit bis zum Erhalt des neuen Führerscheins hat.
2) Wenn Du nicht sicher bist bzw. meinst ihn auch verloren haben zu können, dann behandle die ganze Sache als Verlustangelegenheit. Gehe direkt zum StVA, melde den Verlust, der Rest ist analog zu 1.
Das Erstatten einer Anzeige ohne die Sicherheit zu haben, dass er gestohlen wurde, könnte sonst u.U. den Straftatbestand des Vortäuschens von Straftaten erfüllen.
Da Du ja führerscheinrechtlich noch im Besitz einer Fahrerlaubnis bist und nur den Nachweis (Führerschein) aus genannten Gründen nicht mehr hast, bekommst Du auch keine Probleme bei der Fahrprüfung. Weise nur der Höflichkeit wegen den Prüfer darauf hin und zeige ihm. ggf. die Bescheinigung respektive den vorl. Führerschein.
Deswegen: Besorge Dir so schnell wie möglich den vorläufigen Führerschein und viel Glück bei der Prüfung!