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Zulassung CH / Nutzung in D leihweise

A
anon33745093
May 21, 2009

Meine Frau darf in Zukunft das Fahrzeug unserer Tochter (Luzerner Zulassung, Wohnsitz und Nutzung in Luzern) zeitweilig benutzen, wenn unsere Tochter für Ihre Firma dienstlich in Übersee ist. Das Fahrzeug wird nur für wenige Monate nach Deutschland verbracht, es bleibt im Eigentum unserer Tochter.
Ist es strafbar, das Fahrzeug hier leihweise vorübergehend zu benutzen?

P
PepeJones
May 21, 2009

Ich wüsste nicht was nach deutschem Recht dagegen spricht.

Aber mit der Versicherung aufpassen, falls hier etwas passiert! Also genau den Vertrag prüfen. Stichtwort Unfall im Ausland durch Fahrer, der nicht der Versicherungsnehmer ist.

A
anon96876948
May 21, 2009

zur ch-versicherung gehen und einen auslandsschutz vereinbaren... hat bei meinem vater auch geklappt!!!

M
MatzeW
May 21, 2009

Das Fahrzeug ist zugelassen und versichert in Luzern (CH) und wird somit auch dort versteuert.

Ob deine Tochter das Fahrzeug selber nutzt oder jemanden zur Nutzung überlässt, spielt erstmal keine Rolle. Auch wo sich dieses Fahrzeug wie lange aufhält ist irrelevant, da die gesamte Kostenerhebung in der Schweiz stattfindet.

Wichtig wäre hierbei nur, das der Versicherungsschutz überprüft wird:
* vom Halter abweichender Fahrer
* Versicherungsschutz fürs Ausland