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Reklamation

A
anon4784165
May 19, 2009

Hallo!
Ich habe einen Zylinder eines Motorrads neu beschichten und honen lassen. Da auf diese Arbeit etwa 4 Wochen Wartezeit besteht, habe ich nach etwa 2 Wochen nach gefragt, welches Honmaß der Zylinder bekommen wird, damit ich schonmal einen passenden Kolben bestellen kann. Auf diese Frage habe ich auch eine Antwort bekommen. Der Zylinder kam jetzt bei mir an, aber das tatsächliche Maß stimmt nicht mit dem vor 2 Wochen angegebenem Honmaß der Werkstatt überein. Es ist zwar ein passender Kolben erhältlich, aber den den ich jetzt habe passt nicht und ich kann ihn nicht umtauschen.
Die Werkstatt verweigert eine Reklamation, weshalb meine Frage ist, ob ich ein Anrecht darauf habe.

Mfg Benni

A
anon39566406
May 19, 2009

Wurde ein Hornmaß vertraglich vereinbart? Wenn die Werkstatt dir nachweisbar(!) ein bestimmtes Hornmaß zugesichert hat, hast du schonmal eine gute rechtliche Ausgangslage. Wenn aber nirgendwo ein definitves Maß steht hast du schlechte Karten.
Wenn die Werkstatt fristgerecht alle abgemachten Arbeiten gemäß der Vorgaben erledigt hat, hast du auch keinen Anspruch auf Nachbesserung.

A
anon4784165
May 19, 2009

Ich habe, als der Zylinder bereits in der Werkstatt war, per E-Mail das End-Honmaß erfragt und auch eine Antwort mit dem angeblichen Fertigmaß bekommen. Diese E-Mail habe ich auch noch.

A
anon18010486
May 19, 2009

Der blanke Hohn. Was sagt denn die Hohnbude dazu?

A
anon32625740
May 19, 2009

Geh mit der Mail zur Hohnbude und frag mal nach, wiso die sich nicht an ihre eigenen Vorgaben halten.

A
anon82583121
May 20, 2009

was ist denn ein motorrad für ein auto ?

die seite hier heißt AUTOPLENUM !