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verfällt ein fahrverbot nach einigen jahren?

Z
zingding
May 27, 2014

Wow das sind tolle neuigkeiten ich danke ihnen

Von herzen für diese tolle Nachricht.

S
sunflowers
May 17, 2009

mein führerschein wurde 2003 entzogen und kann nun mit mpu neu beantragt werden...verfällt dies urteil nach einigen jahren, also kann ich den fs einfach ohne mpu irgendwann neu beantagen, oder hat diese mpu auflage nun zeit meines lebens bestand?

C
cece86
May 17, 2009

bin mir nicht 100% sicher, hab aber mal gehört, dass es nach 10 jahren verjährt ist und du deinen führerschein dann neu machen kannst

A
anon82583121
May 17, 2009

sie sieht es aus.

solange du die auflage einer mpu hast, musst du diese auch machen und bestehen.

vorher wird dir keine fahrerlaubnis mehr erteilt werden.

und bevor jetzt die frage wegen fahrerlaubnis im ausland machen kommt:
sicher kannst du die machen.
aber damit darfst du in deutschland nicht fahren, solange du die mpu nicht bestanden hast.

A
anon45511293
July 24, 2010

Da hast Du richtig gehört. Eine Anordnung der MPU verfällt nach 10 Jahren ab Datum wo das Verkehrsdelikt war! Habe selbst bei der Zulassungsstelle nachgefragt.

MFG Katja

Z
zingding
May 24, 2014

Ich hatte bis dato noch gar keinen Führerschein und sollte

Damals zur mpu wegen Körperverletzung(Notwehr) und schwarzfahren.

Dies liegt jetzt auch weit über zehn Jahre zurück.

Wie sieht es denn in solch einem Fall aus?

Muss man da noch zur mpu?

A
anon18010486
May 24, 2014

Eine Anordnung zu einer MPU kann nicht mehr gemacht werden,

  • 10 Jahren nach einer früheren Anordnung einer MPU

  • 10 Jahre nach der Rechtskraft einer Anordnung (Verurteilung), die zu einer MPU Aufforderung führt

  • 15 Jahre nach der Rechtskraft einer verkehrsrechtlichen Verurteilung mit dem Entzug einer Fahrerlaubnis, die zu einer MPU Aufforderung führt (Alk über 1,6 Promille, Drogen)

Wenn jeder dieser 3 Punkte passt, dann gibt es bei einer Neu- oder Erstbeantragung einer Fahrerlaubnis auch keine MPU.

Das Ding mit den 15 Jahren entfällt bei Dir. Wer keine Fahrerlaubnis hatte, dem konnte sie nicht entzogen werden und ohne Entzug gibt es auch keine 5 Jahre Bonusfrist.

Sind es bei Dir mehr als 10 Jahre seit Rechtskraft der Missetat und 10 Jahre ab einer früher mal erteilten MPU-Anordnung vergangen, dann ist das jetzt alles vom Tisch (verjährt und nicht mehr verwertbar) .