Hallo, ich habe eine Frage im Bezug auf die Nachzündung des oder der Airbags nach einem Unfall, bei dem der Airbag noch nicht sofort gezündet hat. Angeblich soll ein nicht hochgegagener Airbag nicht mehr losgehen können, wenn die Fahrzeugbatterie abgeklemmt wurde. Ich glaube das aber nicht.
Kennt jemand darauf eine Antwort, möglichst mit Begründung?























