Bestelltes Auto wird vor Auslieferung als Ausstellungsfahrzeug mißbraucht
Ich habe vor kurzem beim Händler meines Vertrauens ein Auto (VW EOS) bestellt und muß noch vor der Auslieferung feststellen, daß es als Ausstellungsfahrzeug bei einer Frühjahrsschau dienen soll! Das Fahrzeug steht seit Tagen beim Händler und er hat mich noch nicht über die Lieferung informiert. Auf Rückfrage beim Händler ist er mir ausgewichen und hat sich in Lügen zum Liefertermin verstrickt. Was kann ich tun! Ich fühl mich beschissen!!!
Gruß Jürgen
Ist ja schon allerhand, an deiner Stelle würde ich mal bei dem Händler vorbeischauen und ihn vor Ort fragen und ihm auch sagen, dass du das Fahrzeug ja gesehen hast. Wenn dies immer noch nicht fruchtet und es sich ganz sicher um dein Fahrzeug handelt, dann würde ich ihm gegenüber mal ein paar Schlagwörter wie Anwalt oder Beschwerde bei VW bringen.
hingehen auf das besagt Auto zeigen und sagen "dass ist meins, habe ich gekauft, entweder ich nehme das mit, oder wir reden nochmal über den Preis..."
sowas brauchen die Autohändler zur Zeit...auf Grund zu vieler Anfragen machen die was sie wollen, also ruhig mal richtig Dreist und Frech sein
Wenn es echt dein bestellter Wagen ist und er wird zu "Ausstellungszwecken" mißbraucht, ist es kein Neuwagen, sondern ein Ausstellungsfahrzeug.
Wer weiß, wer sich da schon alles reinsetzt, in die Polster furzt, seine fettigen Nasen an den Scheiben plattdrückt und seine fummeligen Finger an allen Teilen rumgrabbeln läßt, während der Frühjahrsschau?
Das ist schon ein Ding, wenn es der Händler deines Vertrauens ist...wäre meiner für längste Zeit gewesen.
Unbedingt etwas am Preis machen, wenn du das Auto nimmst.
Auf jeden Fall vorab Rechtsbeistand einholen!
Das Auto würde ich weder abnehmen, noch bezahlen. Ich würde ebenfalls den Händler persönlich aufsuchen und ihm sagen, er kann sich seinen Karren ans Knie nageln.
- fahrgestellnummer des ausstellungsfahrzeugs notieren
- immer mit nichtverwandten zeugen das ganze begutachten. (eventuell fotos machen)
- am tag der übergabe nummern vergleichen. ist es die vorführgurke, vom kauf mit der begründung, dass du einen neuwagen, und keinen vorführhaufen bestellt hast, zurücktreten und eventuelle vorauszahlungen zurückfordern. stellt er sich quer geht es weiter.
- anwalt einschalten, wenn der händler sich quer stellt
du hast einen neuwagen bestellt, der händler wollte dir einen neuwagen liefern, und der steht dir dann auch zu. soll er doch auf der vorführgurke sitzenbleiben.
Hallo,
ich schließe mich Schweisser und Janner an, genau so solltest Du vorgehen. Ich persönlich würde gänzlich vom Kauf zurückreten, wenn es sich herausstellt, dass es Dein Wagen ist. Das ist rein juristisch gesehen ganz klar Betrug. Auch würde ich nicht zögern, das ganze (über die Lokalpresse z.B.) öffentlich zu machen.
Solltest Du ADAC-Mitglied sein, einfach mal in München anrufen. Deren Juristenteam ist ganz gut beschlagen, was die KFZ- Branche betrifft.
Wenn Du den Wagen dennoch nehmen willst, sollten es schon 5-7 % Preisnachlass sein, denke ich.
Eigentlich ist es erst dein Auto, wenn der Kaufpreis vollständig entrichtet und das Fahrzeug vom Händler ordnungsgemäß übergeben wurde.
Ich würde mich auf der Frühjahrsschau mal sehen lassen und den Händler direkt ansprechen.
Solange das Fahrzeug dort nur rumsteht und nicht beschädigt wird,
Ist es ja nicht im Wert gemindert.
Wenn der Händler allerdings falsche Angaben macht, was das Lieferdatum angeht, nur um ein Fahrzeug bei einer Show präsentieren zu können, hätte ich persönlich Gesprächsbedarf, dabei sollte schon ein "Leckerli" von seiten des Händlers bei rumkommen.
Was ist es dann? Ich bin kein Jurist, aber ein Anwalt (Verwaltungsrecht), den ich kenne, hat mir heute gesagt, aus so was sei schon zumindest die vorsätzliche Absicht der Nichteinhaltung eines bereits geschlossenen Vertrages zu schließen.
"Rein umgangssprachlich" ist es für mich halt Betrug, auch wenn es sicher so nicht vor Gericht Bestand hätte.
Aber danke für den Kommentar, muss ich wohl mit solchen Formulierungen aufpassen:-)
Jetzt nix überstürzen: Anwalt einschalten und Rechte sichern.
Bringt in jedem Fall Prozente, da jetzt nicht Neu- sondern Vorführwagen - pauschal setze ich einen Vergleich an - ca. minus 18 % vom Neupreis - Fracht und Zulassung ebenso abgerechnet - also mutigst rann an die Moneten und viel Erfolg ggü. diesen bekloppten VW-Hirnie - wir haben Krise und dann sowas!!!!
Der Händler hat einen Rückzieher gemacht und den Wagen nicht verwendet!
Danke für Eure Tips!