ich habe mit meinem wagen einen unfall gehabt,war aber nicht schuld!!!!!!
habe ihn,wurde vorher vereinbart,dann abends verkauf mit wertminderung!!!!
so weit ich weiß muss ich den wagen,rein rechtlich, nicht reparieren lassen,sondern kann ein schadensgutachten erstellen lassen und eine schadensregulierung gegenüber der versicherung verlangen.
so das ich den verlust wiedererstellt bekomme welchen ich beim verkauf nachgelassen habe!
liege ich da richtig oder nicht???
mfg matze


























