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Kann ich ein auto auch ohne fahrzeugbrief zulassen?

P
pascal89
April 25, 2009

habe mir ein gebrauchtes auto zugelegt wo der brief fehlt

A
anon18010486
April 25, 2009

Hallo

Wieso kauft man ein Auto ohne Brief, das kann nicht sein! Natürlich kannst du es nicht zulassen, woher soll die Zulassungsstelle denn wissen das es dein Auto ist was du da vorführst. Klemm dich bloss dahinter das du den Brief in die Finger bekommst

Gruss HoAcc

A
anon58550229
April 26, 2009

NEIN,

dazu muss zunächst eine eidesstattlich versicherte Verlustanzeige bei Polizei oder Zulassungsstelle abgegeben, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA angefordert werden (die bescheinigt, dass das Fahrzeug nicht in der Fahndungsliste vermerkt ist). Zudem muss ein Eigentumsnachweis; z.B. per Kaufbeleg beigebracht werden.

Wurde das Fahrzeug bereits ohne Brief erworben, muss der VERKÄUFER diese eidesstattliche Verlustmeldung erstatten !!! .. und DIESER muss auch den früheren Eigentum an dem Fahrzeug nachweisen; DEIN Kaufvertrag mit dem Verkäufer des "brieflosen Fahrzeugs" zählt dann NICHT als Eigentumsnachweis.

Anschließend kannst Du bei TÜV/Dekra einen neuen KFZ-Brief im Zusammenhang mit einer techn. Untersuchung nach §21 StVZO beantragen; darin sind dann auch gleich 2 Jahre TÜV-Plakette enthalten ... und die AU muss natürlich auch neu.

Erst dann kannst Du das Fahrzeug zusammen mit den üblichen Unterlagen wieder Inbetriebsetzen lassen.

M
mitschi
May 06, 2009

Müsste theoretisch ohne größere Probleme möglich sein! Habe dieshierzu (auf http://www.kba.de/cln_007/nn_124394/DE/ZentraleRegister/ZFZR/Auskunft/zfzr__auskunft__inhalt.html?__nnn=true) gefunden:


Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister
Aktueller Hinweis
Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.


J
jesustanzt
November 29, 2012

gibt es ausnahmen um das auto ohne kfz brief anzumelden.?

A
anon58550229
November 29, 2012

Neee, gibt es nicht!

ZUERST muss unter Beibringung diverser Dokumente eine neue Zulasssungsbescheinigung - Teil2 (früher: Fahrzeugbrief)beantragt werden ... UND erklärt werden, was mit dem bisherigen Fahrzeugbrief geschehen ist (Verlust, Diebstahl etc.), teils per eidesstattlicher Versicherung