Parken eines Wohnmobiel innerorts
ist es zulässig ein Wohnmobiel 2,90m hoch und 7,0m lang aufeinem Parkstreifen innerorts zu Parken
Die StVO knüpft das nur an Gewichte, nicht an Längenmaße und sagt dazu:
Das Parken ist unzulässig
mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener
Ortschaften
1.in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2.in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3.in Kurgebieten und
4.in Klinikgebieten
Das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
JA
Dann können wir auch noch einen draufsetzen:
§ 12 Abs. 6 StVO: Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.
D.h. für das Schiff nicht mehr Parkraum verbrauchen als nötig.
Jetzt dürften alle Unklarheiten beseitigt sein
Grundsätzlich lautet die Antwort auf deine Frage aber JA, wenn du die Gewichtsbegrenzung beachtest.
Wieso nicht;)?