Abschleppkosten
Das Ordnungsamt hatte wegen meines unrechtmäßigen Parkens einen Abschleppdienst bestellt. Als ich an das Auto kam, war nur der Ordnungshüter vorort, aber kein Abschleppdienst. Es hat meine Personalien aufgenommen und den Abschleppdienst telefonisch wieder abbestellt. Angeblich war dieser bereits unterwegs. Ich habe aber keinen gesehen. Wenn mir nun dafür eine Rechnung ins Haus flattert, muss ich diese bezahlen? Habe außerdem einen Strafzettel an der Scheibe gehabt.
Wenn der Abschlepper unterwegs war und wird wieder abbestellt mußt du die Leerfahrt bezahlen,ungefähr die Hälfte der Abschleppgebühr,daß ist normal so.Ist auf jeden Fall billiger als der ganze Abschleppspaß :-).Den Strafzettel mußt du ebenfalls löhnen,du hast ja verkehrswiedrig geparkt.
Sollte der Schlepper schon unterwegs gewesen sein,können Dir durchaus Kosten entstanden sein.Diese wirst Du dann auch tragen müssen.
MfG
Wieso glaubt jeder zweite,er darf einfach an verbotenen Stellen parken?Natürlich muß das Strafmandat und auch die Leerfahrt des Abschleppers bezahlt werden,ohne Ausnahme!das ist deutsches Recht.Mit Abschleppen wäre es doppelt so teuer geworden,ganz abgesehen von den Unannehmlichkeiten,die es mit sich bringt,wenn der Abstellplatz auch noch 25 Km weit weg sein sollte.