Ist die Höhe des Bordsteins beim Parken relevant?
Hallo. Bei meinen Eltern vor dem Haus ist der Bordstein auf der kompletten Straßenlänge (Kreuzung bis Kreuzung) nur ein niedriger. Er hat also überall nur die Höhe wie man es normalerweise vor einer Einfahrt sieht.
Mich hat jetzt ein Nachbar angemacht, dass ich da nicht parken dürfte weil der Bordstein seiner Meinung ja abgesenkt sei.
Ich denk aber, dass er nur einfach niedrig ist. Abgesenkt würde ja bedeuten, dass er ansonsten höher ist.
Wie seht ihr das? Weiß da jemand bescheid? Google hat mich nicht weitergebracht. Außerdem will ich eine Eskalation mit dem Nachbarn vermeiden und ihm nur sichere Fakten darlegen - und natürlich auch Ärger mit der Obrigkeit vermeiden.
Hallo krysis
das dürfte schwierig werden dir da die richtige Antwort zu geben.Ich würde mir einfach mal einen Polizisten bzw. eine Politesse schnappen,wenn da jemand in der Nähe ist und Fragen, denn bist auf der sicheren Seite Fragen kostet nichts und den Ärger mit dem Nachbarn gehst denn auch aus dem Weg.
Hallo krysis,
sehe ich auch so.(Deine Meinung ...)
Abgesenkt bedeutet, das am abgesenkten Bereich ein
"0"-Übergang zur Fahrbahn besteht. D.h. in deinem
Fall: Auch ein niedriger Bordstein ist ein Bordstein
und kein abgesenkter Bereich innerhalb eines Bordsteins.
Und ganz genau weiß das die zuständige Polizeidienststelle.
Mach's Gut
Pèdà
Wenn der Bordstein auf der gesamten Straßenlänge die gleiche Höhe hat, besteht kein grundsätzliches Parkverbot.
Hier wurde sicherlich nur eine niedrigere Höhe gewählt um das Herauf- und Herabfahren zu erleichtern und um Beschädigungen zu vermeiden. Als abgesenkter Bordstein zählt es nur wenn teilweise eine niedrigere Höhe oder Gleichheit zur Fahrbahn besteht.
Jedoch solltest du beachten das in folgenden Fällen trotzdem Parkverbot besteht:
* vor und hinter Kreuzungsbereichen (5m)
* im Bereich von Grundstückseinfahrten (bei engen Straßen auch auf gegenüberliegender Seite)
* wenn es gesondert durch Verkehrszeichen geregelt ist
* vor Feuerlöscheinrichtungen (Hydranten)
* wenn die Durchfahrtsbreite der Straße daudrch eingeschränkt wird
* im Bereich von Feuerwehrzufahrten
* wenn der restlich vorhandene Gehweg keine Mindestbreite mehr aufweist
Denke mal in deinem Fall erstmal an das Ordnungsamt oder die Polizei wenden. Diese können das dann ganz genau und verbindlich sagen, da diese die örtlichen Gegebenheiten kennen.
Vielen Dank an alle.
Hätte nie gedacht, dass ich so schnell und so viele hilfreiche Antworten bekommen. Denk mal so werd ich die Situation schnell und gut klären können.