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Darf ich jetzt nur noch 6 Std. arbeiten?

A
anon63135161
March 01, 2009

Ich habe einen kleinen Betrieb und habe mir einen kleinen LKW 3,3to gekauft .Da ich ca. 1-1,5 std. zu meinem Arbeitsplatz fahren muß ( wechselnde Arbeitsplätze )kann ich nur 6 Stunden arbeiten, weil ich sonst meine Lenk-bzw.Arbeitszeit überschreite .

A
anon18010486
March 01, 2009

Hallo

Alles was über 3,5 t zu tun hat muss sich um Lenkzeiten gedanken machen aber nicht wenn du ein 3,5t Iveco fährts. Da kannst du 4std fahren 10std arbeiten und wieder 4std fahren ;-(

Gruss HoAcc

M
MatzeW
March 01, 2009

Da dein LKW nur 3,3to zGG hat, fällt er nicht unter die Ausrüstungspflicht mit einem Fahrtenschreiber (ab 3,5to).

Somit gelten auch nicht die Lenk- und Ruhezeiten sondern lediglich das Arbeitszeitgesetz. Der Nachweis hierfür muß gesondert in eiem Fahrtenbuch (ab 2,8to) erfolgen (Nachweis von Arbeitsbeginn und ~ende, gefahrene Kilometer).

Wenn ich das deiner Frage richtig entnehme, fährst du mit dem LKW zu verschiedenen Kunden um diese zu beliefern (evtl. auch Montage etc.). Somit würde auch die An- und Abfahrt unter das Arbeitszeitgesetz fallen.

Zur Beachtung: Wenn du einen Anhänger hinter deinen LKW hängst, überschreitest du die 3,5to zGG und würdest somit unter die EU-Verordnung der Lenk- und Ruhezeiten fallen. Dann müsstest du sogar die Anfahrt zum LKW (z.Bsp. mit eigenem PKW) als Fahrzeit rechnen.