Hallo Nicola,
ob es sich hierbei um einen Garantiefall handelt hängt davon ab, was defekt und wie alt das Auto ist bzw. ob im Vertrag Garantie oder Gewährleistung (in Deutschland 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung) vereinbart sind. Vertraglich sind oftmals bestimmte Teile (z.B. Verschleißteile) von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.


























