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Verfahrensfehler bei der Abmeldung/Stilllegung

G
gmwagner
February 16, 2009

Hallo, welche Fehler kann die Behörde machen, damit eine Abmeldung ggf. nichtig war ? Örtl. Zuständigkeit ? Fehlende abgeschnittene Ecke am Brief ? Bestimmte Eintragungen im Schein/Brief ? Notwendiges Siegel/Stempel ? Gibt es einen Unterschied zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Stillegung bei der Abmeldung (vor Verschrottung) ?

A
anon18010486
February 16, 2009

Die Behörde macht da üblicherweise keine Fehler, denn sie macht das den ganzen Tag für Millionen von Kunden.

A
anon32625740
February 16, 2009

Was ist der Grund für diese Frage?

Wo liegt das eigentliche Problem?

G
gmwagner
February 16, 2009

Grund der Anfrage: Abmeldung eines neun Jahre alten Autos am 09.01., somit wahrscheinlich nicht Abwrackprämientauglich. Durch nen Verfahrensfehler kann die Abmeldung möglicherweise revidiert werden.
Funktioniert in anderen Rechtsbereichen auch...

A
anon18010486
February 16, 2009

Keine Chance.

A
anon45725177
February 16, 2009

Übereiltes Handeln war noch nie gut.Zeitunglesen war schon immer sehr nützlich und hilfreich ,um Informationen zu sammeln.Nur weil man selbst einen Fehler gemacht hat und nicht weitsichtig genug war,das Thema wurde ja schon vorher tagelang in allen Medien breitgetreten,sollte man nicht im Nachhinnein mit halbseidenen Tricks versuchen seinen eigenen Fehler zu korrigieren.

A
anon63303437
February 16, 2009

Da wirst Du wohl kaum Möglichkeiten haben. Verfahrensfehler könnte es unter Umständen geben, was ich mir aber aufgrund der Häufigkeit des täglichen gleichen Vorganges nicht vorstellen kann. Doch selbst wenn, so war es ja dein Wunsch das Auto am 09.01. abzumelden. Sollte ein Verfahrensfehler gemacht worden sein, so wird sich dieser mit Sicherheit nicht auf die Abwrackprämie auswirken. Tut mir leid, aber da hast Du wohl Pech gehabt.

VG
Tom