12Gebrauchtwagen.de12Neuwagen.de

Unsere Partnerseiten:

Abmeldung oder Stilllegung?

A
anon18010486
February 10, 2009

Hallo

Abmeldung ist ausreichend. Stillegen macht die Polizei wenn du deine Steuern/Versicherung nicht bezahlst

Gruss HoAcc

A
anon61931351
February 10, 2009

Ich möchte mein Auto privat verkaufen. Ist hier eine Abmeldung oder eine Stilllegung ratsamer??? Was ist für den Käufer bei der Neuzulassung unproblematischer??? mjakiel

P
PepeJones
February 10, 2009

abmeldung reicht

A
anon58550229
February 11, 2009

Es gibt seit März 2007 keine "vorübergehende" oder "endgültige" Stilllegung mehr -- das meinst Du wahrscheinlich mit "Abmeldung oder Stilllegung"

Es gibt nur noch eine "Außerbetriebsetzung" .. dabei wird Dir die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 wieder ausgehändigt und auf der Rückseite von Teil 1 der "Außerbetriebsetzungsvermerk" mit Datum und Siegel der Zulassungsstelle vorgenommen.

Mit diesen Unterlagen kann der Käufer das Fahrzeug innerhalb von SIEBEN JAHREN !! jeder Zeit wieder anmelden; allerdings ist das dann keine "Neuzulassung" sondern eine "Wiederinbetriebsetzung", da das Fahrzeug ja bereits schon mal auf den Verkäufer/bisherigen Fahrzeughalter zugelassen war.

W
wondrazil
February 11, 2009

@lo,
schöne fachlich richtige antwort, dafür ein hilfreich.
gruß wondra

A
anon94179427
February 14, 2009

Ich denke eine Abmeldung oder Kurzeitzulassung ist sinnvoll, sonst "verspricht der käufer das Fz umzumelden,
um es aber doch nicht zu tun" Und fährt auf deine Kosten
weiter.

A
anon58550229
February 11, 2009

... kommt daher, weil ich erst gestern meinen "neuen" gebrauchten Touran auf der deutschen Zulassungsstelle "außerbetriebgesetzt" und ins feindliche Ausland verbracht hab' 😉 -- Trotzdem D a n g ö ö ! ____ Da kommt übrigens auch kein Stempel "Ausfuhr ins Ausland" drauf, wenn man das Auto "aus dem Einflussbereich deutscher KFZ-Steuerbehörden entführt" ^^ ... ab jetzt kostet mich das Teil NULL-KOMMA-NULL-T€URO KFZ-Steuer frechgrins