12Gebrauchtwagen.de12Neuwagen.de

Unsere Partnerseiten:

Reparatur

E
eumex400
February 08, 2009

Muß die Versicherung zahlen,wenn ein Kostenvoranschlag für eine Rep. vor liegt, oder nur nach Rechnungsvorlage??

A
anon18010486
February 08, 2009

Hallo

Es muss doch ein Kostenvoranschlag gemacht werden, damit die Versicherung entscheidet ob sie zahlt oder nicht. Z.b. wenn die Reperatur den wert des fahrzeuges übersteigt. (Wenn ich das Richtig herausgelesen habe)

Gruss HoAcc

A
anon7505434
February 08, 2009

Die Versicherung muß auch nach Kostenoranschlag bezahlen.
Allerdings hat die Sache einen Hacken, die Versicherungen behalten bis zu 20% des Betrages ein, dieser wird dann nach vorlage der Reparaturechnung noch erstattet.

P
PepeJones
February 08, 2009

mit den infos von dir kann man dazu erst mal nur sagen:

kostenvoranschlag sollte grundsätzlich reichen, denn du bist nicht verpflichtet den dir entstandenen schaden auch tatsächlich zu reparieren.

ggf. können die erstatteten beträge zwischen tatsächlicher reparatur und bloßem "schadenersatz" aber unterschiedlich ausfallen. bei der reparatur würde ja z.b. die mwst mit abgedeckt, was bei nicht durchgeführter reparatur nicht nötig ist.

A
anon45725177
February 08, 2009

Abrechnung auf Kostenvoranschlagbasis war immer möglich.
Gibt nur evtl.Abschläge.Lies mal das.-->
http://ersatzteilseite.de/26037.html?*session*id*key*=*session*id*val*

E
eumex400
February 08, 2009

Danke allen Ratgebern, war sehr hilfreich!!!

einen schönen Sonntag noch allen

P
PepeJones
February 08, 2009

bitte, ebenso 😉

S
servtec
February 08, 2009

Hallo eumex400,

es ist möglich nach dem Kostenvoranschlag abzurechnen. Dies nennt man fiktive Abrechnung.

Die Versicherung darf nur die Mehrwertsteuer und indirekte Kosten (z.B. Verbringung zum Lackierer) abziehen. Da diese Posten bei der fiktiven Abrechnung nicht anfallen. Es sind keine Pauschalabzüge erlaubt.

Solltest Du jetzt den Schaden in Eigenregie durchführen wollen, so kannst du eventl. anfallende Rechnungen nachträglich einreichen und erhältst den Mwst. Anteil erstattet.
Das gilt auch wenn nur eine Teilreparatur in der Werkstatt durchgeführt wird.

Gruß Markus

A
anon45725177
February 08, 2009

sehr schön erklärt,dafür ein Hilfreich!schönen Abend!