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Erfahrungen (5)

1.0 von 5
, 13. Mai 2012
Hatte für 7er BMW Innenradhaus gefunden, welches mit dem Begriff "Erstausstatterqualität" beworben wurde. Der Preis schien angemessen. Was ich dann geliefert bekam, war alles andere, nur nicht das angepriesene Teil. Die Reklamation und Rückabwicklung des Kaufes ging recht unproblematisch vonstatten. Dann kam die Überraschung: Rückuberweisung bezog sich nur auf den Warenwert, die Hinsendungskosten brauchten nicht zurück erstattet werden, weil der Warenwert unter 40 Euro liege! Hier bestätigt sich nun mein Verdacht, dass die angestrebten Profite zumindest teilweise in den Hinsendungskosten versteckt sind. Nun lese man aber einmal aufmerksam die AGB."IM FALLE EINES WIRKSAMEN WIDERRUFS SIND DIE BEIDERSEITS EMPFANGENEN LEISTUNGEN ZURÜCKZUGEWÄHREN UND DIE GGF. GEZOGENEN NUTZUNGEN (Z.B. ZINSEN) HERAUSZUGEBEN." Ich darf an dieser Stelle anmerken, dass bis hierher keinerlei Einschränkung durch einen Warenwert unter 40 Euro erwähnt wird! Erst im nächsten Teil greift besagte Einschränkung. Hier wieder ain Auszug der AGB besagter Firma: "SIE HABEN DIE REGELMÄSSIGEN KOSTEN DER RÜCKSENDUNG ZU TRAGEN, WENN DIE GELIEFERTE WARE DER BESTELLTEN WARE ENTSPRICHT UND WENN DER PREIS DER ZURÜCKZUSENDENDEN SACHE EINEN BETRAG IN HÖHE VON 40,00 EUR NICHT ÜBERSTEIGT ODER WENN SIE BEI EINEM HÖHEREN PREIS DER SACHE ZUM ZEITPUNKT DES WIDERRUFS NOCH NICHT DIE GEGENLEISTUNG ODER EINE VERTRAGLICH VEREINBARTE TEILZAHLUNG ERBRACHT HABEN." Fazit: Es ist vom Lieferanten der gesamte Betrag zurück zu erstatten, den der Kunde dem Lieferanten gezahlt hat. Hierzu zählt nicht nur der Wert der Ware, sondern auch der vom Lieferanten in Rechnung gestellte Aufwand für die Hinlieferung. Durch die 40 Euro-Klausel wird lediglich der Aufwand des Kunden, entstanden durch die Rücksendung der Ware geregelt. Ist der Wert der Ware unter 40 Euro, kann ich meine Aufwendung zur Rücksendung nicht dem Lieferanten anlasten. In meinem Falle handelt es sich lediglich im einen Betrag von 9,00 Euro. Mir ist daran gelegen, mein Recht, unabhängig vom Streitwert durch zu setzen. Aus diesem Grund wird nun ein Mahnbescheid erlassen. Ich hoffe doch sehr, von dem ich hoffe, dass ein Einspruch erfolgt. Dies ermöglicht mir, gegen die Firma ATZ eine gerichtliche Klärung zu erreichen. Anschließend kann ich nätürlich das zu erwartende Gerichtsurteil zur Verfügung stellen. Das könnte einigen Betroffenen helfen, auch nachträglich Ansprüche gegen ATZ geltend zu machen.
Liefertermin eingehalten
Garantiebedingungen nicht erwähnt
Keine Einbauhilfe
1.0 von 5
, 11. April 2012
Ich habe über e-bay bei der Firma ATZ GmbH zwei Scheinwerfer erworben. Nach der ersten Falschlieferung, bekam ich dann nach unzähligen Bildern von den alten Scheinwerfern die richtigen. Diese hatte ich dann ein Jahr in meinem Fahrzeug verbaut, dann waren sie durch Korrosion unbrauchbar. Ich reklamierte die Scheinwerfer, bekam auch welche, aber wieder die falschen. Seit dem stellt sich die Firma ATZ sturr, möchte den Rückversand nicht übernehmen. Ich soll nun die Kosten für den Rückversand der Firma ATZ übernehmen! Ansprechpartner sind schwer zu erreichen, wenn man mal einen erreicht hat gibts freche Antworten. Die Geschäftsführung ist zu keiner Stellungnahme bereit. E-Mails werden nur auf mehrmaliges erinnern beantwortet. Alles in allem ist diese Firma nicht zu empfehlen.
Liefertermin verschoben
Garantiebedingungen nicht erwähnt
Keine Einbauhilfe
1.0 von 5
, 7. März 2011
Habe hier Teile für meinen Mazda bestellt...zum einen kamen anstatt einer Lieferung 3 an (nach mehrmaligem Nachfragen), dann passte der Innenkotflügeln absolut nicht - Reklamation: Zwecklos. Nach dem Eibau des Scheinwerfers wurde festegstellt, dass der Kugelkopf abgebrochen war: Meinung der Werkstatt: Schlechteste Qualität - Reklamation: Zwecklos! Laut Aussage der Geschäftsleitung: Alles ein Fehler der Werkstatt, sie hätten nur positive Rückmeldungen.... Fakt: Ich sitze nun auf knappen 100,- Schaden, die Geschäftsleitung ist uneinsichtig, nicht kullant und bietet keinen Service!
Liefertermin verschoben
Garantiebedingungen nicht erwähnt
Keine Einbauhilfe
1.2 von 5
, 22. November 2010
unfreundlich und Telefonisch schlecht erreichbar bzw. hotlline Damen unkopetent und Frech. Ich Habe schon viel über Internet und Ebay gekauft und sowas noch nicht erlebt. Dieser Anbieter ist obsolut nicht zu empfehlen. Habe bei Ihm eine Mercedesstoßstange gekauft kompl. , jedoch nach erhalt sah dies alles anders aus. Nach etlichen Anrufversuchen und längerer Diskusion (sogar mit dem Chef )kann mann nur ein Fazit ziehen.
Garantiebedingungen erklärt
Liefertermin verschoben
Keine Einbauhilfe
1.3 von 5
, 18. Mai 2010
Die von ATZ24-Shop gelieferte Stoßstange für den VW-T4 war ein totaler Flopp. Das Teil - made in Taiwan - war nicht maßhaltig. Ein auf dem Ebay-Foto sichtbarer Befestigungskragen mit 4 Bohrungen fehlte komplett. Auf meine Reklamation reagierte ATZ24 mit dem Hinweis, ich könne die Lieferung inerhalb 4 Wochen wegen Nichtgefallen zurücksenden. Unfreie Sendungen würden nicht angenommen. Diese Frist war leider schon abgelaufen. Wegen des geringen Warenwerts von ca. 65 Euro und hoher Versandspesen habe ich auf eine Rücksendung aufgrund des Warenmängels verzichtet und das Geld abgeschrieben. Nach meiner negativen Ebay-Bewertung des ATZ24-Shops erhielt ich die Androhung einer Ebay-Verwarnung wegen angeblicher Nichtzahlung des Kaufpreises. Dabei liefert der Shop erst nach Zahlungseingang. Trotz meines Zahlungsnachweises erhielt ich am nächsten Tag die angedrohte Verwarnung. Dagegen habe ich Einspruch erhoben und Ebay hat die Verwarnung zurückgenommen. Gleichzeitig forderte ich Ebay auf, ATZ24 wegen dieser Geschäftsgebahren auf die "Rote Liste" zu setzen. Mal sehen was Ebay unternimmt. Meine Resume: ATZ24-Shop lieferte mir einen unbrauchbaren, minderwertigen Fernost-Nachbau und wollte das nicht eingestehen. Vielmehr versuchten sie, mich wegen meiner Kritik unter Druck setzen.
Garantiebedingungen erklärt
Liefertermin verschoben
Keine Einbauhilfe