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Kfz-Reparatur

Erfahrungen (1)

2.2 von 5
, 27. Januar 2012
Mit der hier angegebenen Adresse von Autowelt König kann ich persönlich nichts anfangen. Ich hatte mit Autowelt König in der Etzenrichter Str. 1, 92637 Weiden zu tun. Laut Internet handelt es sich aber um das gleiche Unternehmen. - Ich halte mich mit Emotionen bewusst zurück und schildere die Fakten. Es mag jeder selbst entscheiden, ob er bei diesem Händler seinen Gebrauchtwagen in Zahlung geben möchte. Zum Hergang: Der Händler hat meinen gebrauchten Privatwagen angekauft. Parallel wurde ein neuer PKW als Firmenwagen gekauft (geschäftlich). Der Neukauf war unkompliziert. Privat und geschäftlich sollte getrennt abgewickelt werden. Der neue Firmenwagen (Vorführwagen) wurde komplett bezahlt (keine Finanzierung/kein Leasing). Der Neukauf wurde Zug um Zug abgewickelt: erst Bezahlung, dann Übergabe der Original Fahrzeugpapiere. Den Ankauf meines gebrauchten Privatwagens wollte der Händler jedoch nicht Zug um Zug abwickeln. Er verlangte vor Zahlung des Kaufbetrags die Original Fahrzeugpapiere. Die Original-Papiere habe ich ihm aber nicht gegeben und ihn darauf hingewiesen, dass der Gebrauchtwagen-Ankauf ebenfalls Zug um Zug abzuwickeln ist. Dieses merkwürdige Vorgehen seitens des Händlers machte mich misstrauisch. - Separat wurden für den Firmenwagen noch ein Satz Winterreifen dazu bestellt. Die Rechnung für die Winterreifen sollte extra überwiesen werden, um auch in diesem Fall privat und geschäftlich sauber trennen zu können. - Der Händler wollte nun aber den längst fälligen Betrag für den angekauften Privatwagen nicht überweisen, bzw. erst dann wenn die Rechnung für die Winterreifen beglichen worden ist. Als ich mich nicht darauf einließ, bot er eine Verrechnung der beiden Beträge an, was allerdings im Hinblick auf die Trennung von privat und geschäftlich nicht möglich war. - Um die Verhältnisse der einzelnen Beträge zueinander zu verdeutlichen, gebe ich hier einmal einige Anhaltspunkte: Der Wert des Gebrauchtwagens lieg bei knapp vier Satz Winterreifen, der Wert des Firmenwagens bei ca. 38 Satz Winterreifen. Trotz dieses im Verhältnis kleinen Betrags für die Winterreifen wollte der Händler den geschuldeten Betrag für den Gebrauchtwagen partout erst nach Bezahlung der Winterreifen begleichen. - Nach über einen Monat(!) nach Übergabe des Gebrauchtwagens, nach vielen Telefongesprächen, sehr unerquicklichem E-Mail-Verkehr und schließlich nach Androhung rechtlicher Schritte war der Händler endlich bereit, den geschuldeten Betrag zu bezahlen. Bei einem Händler, der die Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens wie oben beschrieben handhabt, kaufe ich kein Auto mehr. Juristisch gesehen besteht im Übrigen in diesem Fall (privat/geschäftlich) keine Verrechnungsgrundlage. Grundsätzliche Empfehlung: Auch wenn man bei einem Vertragshändler im Zuge eines PKW-Neukaufs das eigene Auto in Zahlung gibt, die Original Fahrzeugpapiere in jedem Fall erst nach vollständiger Bezahlung des Inzahlungnahme-Betrags herausgeben. Man hat sonst keinen Hebel, wenn irgendetwas nicht so laufen sollte wie erwartet.
Nehmen sich Zeit
Autokauf abgeschlossen
Angenehmes Ambiente
Probefahrt angeboten
Kein Finanzierungsangebot
Garantiebedingungen nicht erwähnt
Wenig Betreuung nach Kauf