Unsere Partnerseiten: 12gebrauchtwagen.de12neuwagen.de
Testbericht

Hanne Schweitzer/SP-X, 30. Juni 2016

Die blau-weißen Schilder für Geh- und Radweg sind klar zu erkennen. Aber wer muss welchen Weg benutzen? Und wann darf man auf die Straße? Das ist nicht allen Verkehrsteilnehmern immer klar.

Fußgänger gehören auf den Gehweg. Und auch wenn man es anders vermuten würde: Auch Verkehrsteilnehmer mit besonderen Fortbewegungsmitteln, also Tretrollerfahrer und Inlineskater, werden rechtlich wie Fußgänger behandelt und müssen daher den Gehweg mit angepasster Geschwindigkeit benutzen.

Für alle Radfahrer gilt ein Rechtsfahrgebot. Den Radweg auf der linken Seite dürfen sie nur benutzen, wenn das durch ein Schild zugelassen ist. Sonst müssen sie rechts auf der Fahrbahn fahren. Eindeutig ist: Radfahrer dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Aber es gibt Ausnahmen. Kinder müssen bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Fußweg radeln, sie dürfen nicht auf Radfahrstreifen oder ähnlichen fahren, so der ADAC. Ab dem vollendeten achten Lebensjahr bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen, das heißt, sie haben die Wahl.

Außerdem kann das Radfahren auf Gehwegen mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ zugelassen sein. Radfahrer müssen dann Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Sie sind aber  nicht verpflichtet den Gehweg zu nutzen, sondern dürfen auch auf der Fahrbahn fahren. Demgegenüber müssen Radler einen Radweg benutzen, wenn das ausdrücklich durch eines der Radwegschilder weißes Fahrrad auf blauem Grund gekennzeichnet ist.

Das gilt auch für die Schilder bei denen eine weiße Linie quer oder senkrecht zu den stilisierten Fußgänger abtrennt. Hier gibt es weitere Vorschriften: Trennt die weiße Linie senkrecht das Radwegschild (Z 241), dann müssen Radfahrer die eine Seite und Fußgänger die andere Seite des Weges benutzen. Ist das blaue Schild quer geteilt (Z 240), zeigt es einen gemeinsamen Geh- und Radweg an. Dann ist er eben auch für Radfahrer benutzungspflichtig.

Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h gelten als Fahrräder und dürfen die Radwege benutzen. Mofas dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften auf einen Radweg, ohne dass das zusätzlich beschildert ist - innerorts nur dann, wenn es ein Zusatzschild erlaubt. Radfahrer dürfen ihren Hund lose an der Leine führen, aber nicht ans Lenkrad binden, weil die Unfallgefahr zu groß ist.

Gilt ein Inline-Skater als Fußgänger? Muss man mit einem Tretroller auf dem Radweg fahren? Die Regeln für die Rad- und Fußweg-Nutzung.

Fazit
Gilt ein Inline-Skater als Fußgänger? Muss man mit einem Tretroller auf dem Radweg fahren? Die Regeln für die Rad- und Fußweg-Nutzung.

Quelle: Autoplenum, 2016-06-30

Getestete Modelle
Für diesen Testbericht sind keine passenden Modelle vorhanden.
Ähnliche Testberichte
Autoplenum

Autoplenum, 2022-01-19

Kein Opfer des SUV-Booms - Der Kombi hält Stand Kein Opfer des SUV-Booms  - Der Kombi hält Stand
Der Kombi hält Stand Kein Opfer des SUV-Booms Ganzen Testbericht lesen
Autoplenum

Autoplenum, 2022-01-19

Gebrauchtwagen-Check: VW Sharan (2. Generation) - Raumrie...Gebrauchtwagen-Check: VW Sharan (2. Generation) - Raumriese mit gro...
Raumriese mit großen Problemzonen Gebrauchtwagen-Check: VW Sharan (2. Generation) ...Ganzen Testbericht lesen
Autoplenum

Autoplenum, 2022-01-19

Fahrbericht: Bentley Flying Spur Hybrid - Weniger ist mehrFahrbericht: Bentley Flying Spur Hybrid - Weniger ist mehr
Weniger ist mehr Fahrbericht: Bentley Flying Spur Hybrid Ganzen Testbericht lesen
Autoplenum

Autoplenum, 2022-01-19

50 Jahre Porsche Design - Sondermodell und Sonderschau50 Jahre Porsche Design - Sondermodell und Sonderschau
Sondermodell und Sonderschau 50 Jahre Porsche Design Ganzen Testbericht lesen
Autoplenum

Autoplenum, 2022-01-19

Toyota-Brennstoffzelle - Von der Straße auf die SchieneToyota-Brennstoffzelle - Von der Straße auf die Schiene
Von der Straße auf die Schiene Toyota-Brennstoffzelle Ganzen Testbericht lesen