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Testbericht

Holger Holzer/SP-X, 23. November 2016

Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist auch noch nach dem 30. November möglich. Denn in einigen gar nicht so seltenen Fällen gibt es auch nach dem Stichtag ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden.

In der Regel lassen sich Kfz-Versicherungen nur zum Jahresende kündigen. Anders als bei den meisten anderen Policen beträgt die Frist dabei lediglich einen Monat; Stichtag ist also der 30. November. Erhöht die Versicherung allerdings die Prämie, hat man das Recht auf eine außerordentliche Kündigung des Vertrags. Die Frist verlängert sich dann bis Ende Dezember.

Allerdings müssen Kunden die Erhöhung der Prämien erst einmal bemerken. Denn die angehobenen Beiträge werden in den meisten Fällen durch eine bessere Einstufung bei den Schadensfreiheits- oder Regionalklasse verdeckt. Der Kunde zahlt dann zwar effektiv nicht mehr – übersieht aber, dass er eigentlich weniger zahlen könnte. Um Preiserhöhungen transparenter zu machen, weisen faire Versicherungen in der Rechnung den sogenannten Vergleichsbeitrag aus. Dieser gibt an, wie viel der Kunde aufgrund der besseren Schadensfreiheitsklasse zu zahlen hätte, wenn alle anderen Beiträge ansonsten unverändert blieben. Jedoch arbeiten nicht alle Versicherungen transparent. Oft findet sich die Angabe an unlogischen Stellen, nur im Kleingedruckten oder sogar überhaupt nicht.

Es gibt auch noch weitere Situationen, in denen eine außerordentliche Kündigung möglich ist. So kann nach einem Schadenfall gekündigt werden. Unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden ganz, teilweise oder gar nicht reguliert hat. Wurde die Angelegenheit bearbeitet, darf innerhalb einer vierwöchigen Frist gekündigt werden. Jederzeit gewechselt werden kann die Autoversicherung bei einem Fahrzeugwechsel. Wer einen neuen Pkw kauft, muss nicht bei der alten Versicherung bleiben. Mit dem Tag, an dem das Auto abgemeldet wird, erlischt automatisch die Assekuranz. Bleibt es noch angemeldet und wird verkauft, geht die Versicherung auf den Käufer des Fahrzeuges über. Dieser kann die Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats kündigen.

Wer vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, sollte das Schreiben immer per Einschreiben versenden. Auch wenn eine Kündigung per Fax oder E-Mail laut Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaft möglich wäre. So lässt sich in jedem Fall nachweisen, dass das Schreiben rechtzeitig eingegangen ist.

Bis zum 30. November ist noch Zeit. Doch auch danach ist unter Umständen noch der Wechsel zu einer günstigeren Kfz-Versicherung möglich.

Fazit
Bis zum 30. November ist noch Zeit. Doch auch danach ist unter Umständen noch der Wechsel zu einer günstigeren Kfz-Versicherung möglich.

Quelle: Autoplenum, 2016-11-23

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